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1

Sonntag, 25. Oktober 2009, 17:46

Reise kann nicht angetreten werden...Was tun?

Hallo,
können eine Reise aus privaten Gründen nicht antreten.
Da wir über Tagespreise gebucht hatten kann man wohl nicht zurück treten.
Weiß jemand was genaueres?
Es handelt sich immerhin um drei Wochen Brasilien...

Hoffe doch ein paar Tipps zu bekommen,

Gruß Marco

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

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2

Sonntag, 25. Oktober 2009, 17:56

Hallo und willkommen im Forum,

hast du schon was von dem Stornopool gehört?

Cuate hat hier mal was darüber geschrieben.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

3

Sonntag, 25. Oktober 2009, 18:00

Hallo Marco, grundsätzlich kann man seine gebuchte Reise an andere "Reisewillige" überschreiben. Diese Änderung muß der Reiseveranstalter Dir gegen Umbuchungsgebühren im Regelfall einräumen. So hat das Amtsgericht Leipzig sogar neulich unter Az. 109 C 6537/06 entschieden: Die Reise darf gegen Rückzahlung des Reisepreises abgesagt werden, wenn ein Reiseveranstalter auch gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr nicht erlaubt, dass ein Teilnehmer der gebuchten Reise durch einen anderen ersetzt wird. (Einzelfall-Entscheidung, kann von Gericht zu Gericht variieren)

Mittlerweile gibt es auch Anbieter im Netz, die solche Angebote an Interessenten vermitteln, beispielsweise Stornopool. ( Sternedieb war schneller !) ;)
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Sonntag, 25. Oktober 2009, 18:20

Hallo Sternedieb und cuate,


hab ich noch nichts von gehört. Hört sich schonmal gut an.

Werd ich mein Glück mal dort probieren, kann ja Standsmeldungen hier abgeben.

Danke schonmal Gruß Marco

Sina

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5

Sonntag, 25. Oktober 2009, 18:57

Hallo Marco und :welcome:

habt Ihr keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen? Die springt in bestimmten Fällen auch ein. Ansonsten könnt Ihr beim Veranstalter auch einen Kulanzantrag stellen und die Stornogebühren mit viel Glück in Form eines Reisegutscheins, der mit einer neuen Reise verrechnet werden kann, zurückbekommen. Kommt aber immer ein wenig auf die individuellen Umstände und den Kulanzwillen des Sachbearbeiters an.

Viele Grüße und viel Erfolg,
Sina
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

6

Sonntag, 25. Oktober 2009, 20:12

Hallo Sina, interessante Hinweise. An welche Möglichkeiten hast Du gedacht bei der RRV und wie läuft das ab mit der Kulanz beim Reiseveranstalter?
Was könnten die Gründe sein, so zu reagieren und nicht nur die Stornokosten zu verlangen. Wenn Du da noch ein paar Infos oder Beispiele hast, wäre toll.
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Jimi Hendrix

Sina

Master Amigo

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7

Sonntag, 25. Oktober 2009, 20:59

Hallo cuate,

Gründe für die RRV könnten z.B. plötzliche Arbeitslosigkeit sein. Gesundheitliche Gründe bei Vorliegen eines ärztlichen Attests sowieso.

Kulanz des Reiseveranstalters hat mit viel Menschlichkeit zu tun. Hatte selbst schon solche Fälle. Z. B. hatte ein Mann einen tollen, nicht gerade günstigen Überraschungsurlaub für seine Freundin und sich gebucht und wollte ihr während der Reise einen Heiratsantrag machen. Das war auch schon alles unter meiner Mitwirkung soweit organisiert, inklusive privatem Candlelightdinner am Pool mit Schwimmkerzen und Rosenblättern im Pool und Verlobungsring im Champagnerglas (besser als im Dessert eingebacken inkl. evtl. herausgebissener Zahnkrone der Dame). 3 Wochen vor Reiseantritt war die Beziehung leider keine mehr, da die Dame mit dem besten Kumpel des Herren fremdgegangen war :mecker: . Shit happens :Günni: . Der Herr wäre normalerweise auf den Stornokosten sitzengeblieben, es wurde jedoch eine Kulanzentscheidung getroffen, daß die Stornogebühren mit einer neuen Reise innerhalb von 2 Jahren verrechnet werden können, der Herr hat einen entsprechenden Reisegutschein bekommen. Er war ja eh schon genug gestraft, da muss der Veranstalter nicht noch zusätzlich in die Kerbe hauen. Und - der Gutschein wurde knapp 2 Jahre später kurz vor Verfall eingelöst. Als Flitterwochenreise, allerdings mit einer anderen Dame :ironic: Ich wünsche den beiden, daß sie noch heute glücklich miteinander sind und es ewig bleiben.

Da geht also schon was - einfach den Veranstalter (den zuständigen Sachbearbeiter des Kundenservices in der Zentrale direkt verlangen und nicht mit der Reservierungshotline, die nur sehr begrenzt entscheiden darf, herumeiern!) kontaktieren, nett, freundlich und vor allem ehrlich bei der Angabe der persönlichen Stornierungsgründe sein und selbst um einen Gutschein über Stornogebühren oder zumindest um einen Teil davon bitten. Ein guter Veranstalter wird sich beim Vorliegen von wirklich triftigen persönlichen Gründen ("Meinem Hund sitzt ein Pups quer" ist in aller Regel KEIN triftiger Grund :ironic: ) nicht dagegen aussprechen, vor allem wenn die Reise nochmal weiterverkauft werden kann.
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Sina

Master Amigo

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8

Sonntag, 8. November 2009, 13:46

Wie ist die Sache denn jetzt ausgegangen? Wurde eine vernünftige Lösung gefunden?
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)