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Freitag, 20. Dezember 2013, 18:40

Buchungsportale und der Streit um die Bestpreisklausel

Die "Bestpreisklausel" des Hotelbuchungsportals HRS wurde heute vom Bundeskartellamt für Hotels in Deutschland gekippt.

"Das Bundeskartellamt hat die sogenannte Bestpreisklausel des Online-Hotelbuchungsportals HRS untersagt. Das Unternehmen muss die umstrittene Klausel bis zum 1. März 2014 aus den Verträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen. Dies gilt für Hotels in Deutschland."

Quelle: u.a. welt.de oder auch Tourismus.com
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superfx

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2

Freitag, 20. Dezember 2013, 21:39

...vor allen dingen, diese stimmt auch nicht.....

.....beispiel, ende november hrs angeklickt, zwei einzelzimmer für ein hotel in celle für 4 nächte gesucht. ergebnis: ein einzelzimmer verfügbar = 45,00 euronen inklusive frühstück, zweites zimmer = doppelzimmer zur alleinbenutzung = 71,00 euronen pro nacht.

unsere gute fee in de vertriebsunterstützung hat direkt im hotel angerufen und siehe da: zwei einzelzimmer a 45,00 euronen kein problem und eines davon war ein doppelzimmer.

erstaunlich: das hotel hatte ca. 20 zimmer und an zwei tagen waren wir die einzigen gäste, an den anderen zwei tagen war jeweils noch ein weiterer gast im hotel.
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

3

Montag, 23. Dezember 2013, 15:14

HRS nimmt den Preiskampf an

"Unabhängig von der Entscheidung des Bundeskartellamts will HRS bei seiner Praxis bleiben und stets der günstigste Anbieter sein. Sollte ein Hotelzimmer über ein anderes Online-Buchungsportal günstiger erhältlich sein, werde HRS die Differenz begleichen."

Quelle und Bericht: hotelundtechnik.de

http://www.hotelundtechnik.de/pl/1/1/121…iskampf-an.html
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Sternedieb

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4

Donnerstag, 2. April 2015, 21:42

So kommt dann wieder ein alter Thread zum Vorschein ....

Nachdem HRS die Klausel streichen musste, aber sich Booking.com trotzdem weiterhin daran fest halte, hat das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben nun das Hotelportal abgemahnt. Und auch gegen Expedia läuft angeblich bei der Wettbewerbsbehörde ein Verfahren.

Klick zur Meldung von tagesschau.de

Sina

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5

Donnerstag, 2. April 2015, 22:21

Das Problem an der ganzen Geschichte ist, dass viele Hotels gewissermaßen "am Tropf" der Buchungsportale und/ oder Veranstalter hängen, weil sie sich alleine aus personellen/ technischen Gründen und vor allem nicht mit der erwünschten Reichweite vermarkten können. Das wissen die verschiedenen Buchungsquellen ganz genau und lassen sich das gerne "bezahlen" - ob es nun eine Bestprice - Regelung ist oder ob einem Hotel mit Vertragsstorno gedroht wird, wenn es sich selbst günstiger verkauft als ein Veranstalter.

Ob das nun "fair" ist, ist relativ - einerseits sorgen Buchungsportale und auch Veranstalter bei Hotels für Auslastungen, die die Hotels aus eigener Kraft oft nicht erreichen könnten. Die Zeiten, wo man sich von irgendwelchen Touristinformationen Prospekte hat kommen lassen und die Hotels der Wahl persönlich angerufen hat, sind vorbei. man checkt das Angebot im Internet und bucht da in aller Regel auch. Andererseits wird von den Hotels verlangt, den Portalen stets den günstigsten Preis zu geben und nicht selbst nicht zu diesem oder unter diesem Preis zu verkaufen - selbst wenn die Portale die freien Kontingente trotz Verfügbarkeit nicht in allen Fällen zur Verfügung stellt. Das zeigt ja z. B. das Beispiel von superfx. Dessen Hotel hatte in seinem Fall gegen die Regeln verstoßen - was aber durchaus im Sinne des Gastes gewesen sein dürfte :ironic:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

6

Mittwoch, 14. Oktober 2015, 17:51

Durch die Bestpreisklausel - Untersagung des Bundeskartellamtes fühlt sich HRS gegenüber den internationalen Wettbewerbern benachteiligt. Denn denen wurde das bisher nicht untersagt. „Ich weiß nicht, was die Schlafmützen vom Kartellamt noch alles prüfen müssen, der Markt hat sich ja nicht geändert. Das ist für uns ein gravierender Nachteil“, sagt Ragge.

Und die Wirtschaftswoche titelt dann auch: Wie HRS die Globalisierung verschlafen hat
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7

Mittwoch, 23. Dezember 2015, 08:30

Das Bundeskartellamt hat auch dem Hotelbuchungsportal Booking die Anwendung der Bestprice-Klausel gegenüber den Hotels verboten. Bestehende Verträge zwischen Hoteliers und Booking müssen bis Ende Januar 2016 entsprechend angepasst werden.
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Sternedieb

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8

Sonntag, 27. Dezember 2015, 20:23

Das Bundeskartellamt hat auch dem Hotelbuchungsportal Booking die Anwendung der Bestprice-Klausel gegenüber den Hotels verboten.



Ob sich Booking wirklich daran halten wird und ob das Bundeskartellamt ggf. die Strafe eintreiben wird, wird man sehen ... :hschein:

9

Sonntag, 27. Dezember 2015, 21:51

Entscheidender ist doch, dass abtrünnige Hotels unter Berufung auf den Vorgang keine Konventionalstrafen zahlen werden und auch kein Gericht hierzulande diesen "theoretischen Anspruch" von booking unterstützt.
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Mittwoch, 8. Februar 2017, 09:29

So - heute, mehr 3 Jahre später ist es soweit.

https://www.ahgz.de/news/best-preis-klau…0012236668.html
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

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11

Mittwoch, 8. Februar 2017, 21:22

@ Aramis

ja aber nur der Beginn.

Und AHGZ taugt nicht als Quelle, weil man angemeldet sein muss - teilweise sogar gegen Geld.

12

Mittwoch, 8. Februar 2017, 22:13

.

Ups - Komischerweise konnte ich von meinem PC aus den kompletten Artikel lesen :denk:
Mit dem Handy sehe ich auch nur die Hälfte. Naja - Quellen gibt es zu dem Thema zu genüge :thumbsup:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

13

Dienstag, 4. Juni 2019, 20:56

Booking.com darf niedrigere Preise auf Hotel-Website untersagen

Das OLG Düsseldorf hob die Entscheidung des Bundeskartellamtes auf:

Booking.com darf Hotels verbieten, auf ihren eigenen Webseiten günstigere Preise anzubieten. Der Verband fürchtet, den „marktdominanten Portalriesen“ künftig schutzlos ausgeliefert zu sein.

Die Klausel sei nicht wettbewerbsbeschränkend, sondern notwendig, um „ein illoyales Umlenken von Kundenbuchungen“ zu verhindern, hieß es zur Begründung (OLG Düsseldorf, Az.: VI - Kart 2/16 (V)).

Quelle: FAZ.online
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

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Dienstag, 18. Mai 2021, 19:22

BGH kippt Bestpreisklausel von Booking.com

"Buchungsportale wie Booking.com dürfen ihren Partnerhotels nicht verbieten, Zimmer auf der eigenen Internetseite billiger anzubieten. Der Bundesgerichtshof kippte die "enge" Bestpreisklausel, die das Portal seit 2015 verwendete."

Quelle
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