ich weiß ganz dünnes Eis, aber liebe Dodo in deinem gesegnetem Alter solltest du nach 22 Uhr nicht mehr auf die Straße gehen - auch nicht mit HundWenn ich 'nen Hund hätte, könnte ich nach 22:00h spazieren gehen
Grund Entschädigung zu fordern
Nein, Entschädigungen gibt es nicht. Das ist in dieser Pandemie ausgesetzt.
Aber wie sollte man irgendwelche einzelnen Bedürfnisse bedienen?
Wenn Du eine Lösung bereit stellst, wirst Du Kanzlerkandidat.
Laut neuem Infektionsschutzgesetz, das heute in Kraft tritt, gilt nun nicht nur eine Ausgangssperre von 22.00 - 05.00. In dieser Zeit darf man dann auch nicht z. B. zum Flughafen fahren, um eine private Reise anzutreten. Oder nach Rückkehr vom Flughafen nach Hause fahren. Nicht mit der Bahn, nicht mit dem Auto... gar nicht. Das betrifft alle Gebiete, in denen die Inzidenz seit 3 Tagen über 100 liegt.
Reisen ist derzeit ohnehin deutlich erschwert, aber ich frage mich, wie man so eine imho weltfremde Entscheidung treffen konnte. Die Airlines werden ihre Flugpläne jetzt sicher nicht kurzfristig unter Berücksichtigung der Ausgangssperre neu planen. Abgesehen davon kann sich trotz guter Planung ein Flug immer mal verspäten - und dann??? Sollen die Reisenden bei Ankunft nach 22.00 dann bis um 05.00 am Flughafen campieren? Wäre es nicht sicherer, man würde sie einfach in ihrem eigenen Auto nach Hause fahren lassen?![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (24. April 2021, 19:02)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (26. April 2021, 09:48)
... Aber dafür müssten wir erstmal so weit sein, dass jeder, der es möchte, sich auch problemlos impfen lassen kann![]()
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (26. April 2021, 13:09)
In BaWü gilt nach wie vor die Priorisierung.