Nein erst wenn die Marienburg, die Festungskirche Steinbrück, die Burg Wohldenberg, die Domäne Marienburg bei Itzum, das Schloß Söder z.Z. Baustelle abgearbeitet sind.
jetzt ist erst mal der Hasenbär dran
Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben.