Stimmt das eigentlich wirklich, dass man die "Schläppchen" aus dem Zimmer nicht mitnehmen darf? Ich dachte immer, diese Frotteedinger würden sowieso weggeworfen, nachdem sie benutzt wurden.
also wir haben sie mal mitgenommen und nach dem ersten Waschen waren die nicht mehr sehr schön. Kann mir also kaum vorstellen, weshalb man die nicht mitnehmen dürfte ....
Oder greift da etwa der §242 ?
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.