Im Ausland???????
Ich empfehle jedem Liegenreservierer sich Folgendes zu Gemüte zu führen. Dann kann nichts mehr passieren.
§ 227 BGB „Notwehr“
§ 854 Abs. 1 BGB „Erwerb des Besitzes“
§ 858 Abs. 1 BGB „Verbotene Eigenmacht“
§ 859 Abs. 1,2 BGB „Selbsthilfe des Besitzers“
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Das ist eine super gute Idee. Tequila Sunrise ist auch mein Lieblingsgetränk in Mexico.Mach das mal - wir warten dann schon mit einem Tequila Sunrise auf DichAber Deine Verfolger kriegen nur einen grossen Schluck Leitungswasser, damit Montezumas Rache sie treffen möge und Du mehr Platz am Strand hast
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Das ist aus der SZ, der Ort Bardolino Italien. << Hier >> gibt es noch mehr "Übelsetzungen".Aus welchem Land kommt das letzte Bild?
Im Ausland???????
Ich empfehle jedem Liegenreservierer sich Folgendes zu Gemüte zu führen. Dann kann nichts mehr passieren.
§ 227 BGB „Notwehr“
§ 854 Abs. 1 BGB „Erwerb des Besitzes“
§ 858 Abs. 1 BGB „Verbotene Eigenmacht“
§ 859 Abs. 1,2 BGB „Selbsthilfe des Besitzers“
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Pitt der Frühaufsteher.![]()
Bin ja selber Schuld das ich mir im Urlaub keinen Wecker stelle.![]()
Ich hab nur ungern Ärger mit anderen im Urlaub. Ist auch nicht gut für meinen Blutdruck.
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Ich weiß was ich mache. Ich schicke vorab einen Jägerzaun dort hin. Dann umzäune ich die Liege und wehe einer nähert sich dem Objekt.![]()