Ich habe 30 Arbeitstage Urlaub, sprich 6 Wochen. Und die werden auch jedes Jahr genommen. In unserem (sehr großen) Unternehmen wird darauf geachtet, dass der Urlaub genommen wird - oder er verfällt, denn auszahlen lassen kann man sich bei uns den Urlaub nicht. Mit dieser Regelung sollen die Mitarbeiter "gezwungen" werden, den Urlaub auch tatsächlich zu nehmen und gar nicht erst auf die Idee zu kommen, Knete damit zu machen. Es wird aber nicht darauf geachtet, ob jemand seinen Urlaub verfallen läßt, das ist allein Sache des Mitarbeiters.
In unserer Abteilung gibt es nur einen Kollegen, der regelmäßig seinen Urlaub entweder verfallen lässt, oder einen Urlaubsantrag stellt und trotzdem (heimlich, ohne das die Personalabteilung das mitbekommt) arbeiten kommt.
Als mein nächst höherer Vorgesetzter aus Altersgründen ausschied, hat er in seiner Abschiedsrede gesagt, dass seine Frau oft am Vorabend des Urlaubsbeginns die Koffer wieder ausgepackt habe, weil der Urlaub mal wieder ausfiel. Seine Position war allerdings direkt unter dem Vorstand - im Gegensatz zu mir.
Und hier sehe ich eigentlich auch den Unterschied, ob der Urlaub vom Arbeitgeber gestrichen werden kann oder nicht. Denn ich kann notfalls auch durch einen Kollegen vertreten werden, während der Vorgesetzte, der direkt dem Vorstand unterstellt ist, keinen Kollegen hat, durch den er sich vertreten lassen kann. Und in einer solchen Position muss man damit rechnen, dass Urlaube auch mal gecancelt werden, weil es ja auch nicht sein kann, das wichtige Firmenentscheidungen, die sofort getroffen werden müssen, für zwei Wochen verschoben werden, weil der einzig Zuständige in Urlaub fahren möchte. Innerhalb dieser Hierarchie ist das meiner Meinung nach allerdings auch bereits im Gehalt eingearbeitet, während man in meiner Hierarchie ruhig noch ein bisschen am Gehalt arbeiten könnte ... Dann wäre ich gegebenenfalls auch mal bereit, Resturlaubstage verfallen zu lassen.
Früher habe ich sowohl nach Feierabend, an den Wochenenden als auch im Urlaub mein Diensthandy eingeschaltet gelassen. Durch Veränderungen in der Firma (wie sie mittlerweile überall üblich sind) macht mein Diensthandy inzwischen mit mir Feierabend und hat auch mit mir zusammen Urlaub. So habe ich mittlerweile Urlaub pur (sofern man den Kopf wirklich abschalten kann).
Zur Frage nach der Urlaubsanschrift im Urlaubsantrag: Vor Jahren wollte das unser Unternehmen auch mal durchsetzen. Da hat sich aber der Betriebsrat durchgesetzt und mittlerweile fehlt diese Eingabezeile im Urlaubsantrag. Ich hatte meine Urlaubsadresse sowieso nie angegeben und wenn ich darauf angesprochen worden wäre, hätte ich gefragt, in welchem Gesetz das denn steht, dass man das angeben muss.