Verbesserte Leistungen bei Reise-Rücktrittskostenversicherung
Umfassender abgesichert sind Reisende ab sofort bei einer der größten deutschen Reiseversicherungen:
1. Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen
Bisher fiel nur der medizinisch sinnvolle Rücktransport unter den Versicherungsschutz. Die Beurteilung erfolgte am Urlaubsort. Jetzt neu: Die Kosten für den Rücktransport werden bereits ab einer absehbaren Behandlungszeit von mehr als 14 Tagen erstattet. Die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arztes reicht aus.
2. Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson
Bisher übernahm die Reisekrankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson. Jetzt neu: Wenn aus medizinischer Sicht eine Begleitperson für den Rücktransport notwendig ist, erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson.
3. Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall
Bisher erstattete die Reisekrankenversicherung nach einem Unfall die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel nicht. Jetzt neu: Werden durch einen Unfall Hilfsmittel notwendig, erstattet die Versicherung die anfallenden Kosten. Natürlich ohne Höchstgrenze.
Kleine Zusatzinfo: Halte das für eine deutliche Verbesserung gegenüber bisher. Habe die Versicherungsgesellschaft hier nicht extra benannt. Wer diesen Service benötigt, sollte sich also entsprechend informieren oder zumindest darauf achten, daß seine RRV diese Kondtionen zukünftig auch einräumt.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (16. April 2010, 17:48)