Von der Seite des Auswärtigen Amts:
COVID-19
Stand: 15.03.2020
Von nicht notwendigen Reisen in das Ausland wird derzeit abgeraten, da mit weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.
Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Zahlreiche Reisende sind in mehreren Ländern derzeit betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert.
Naturgemäß sind Gefahren entsprechend der Ausbreitung von COVID-19 in einzelnen Ländern oder Gebieten, aber auch je nach Möglichkeit der Schutzmaßnahmen und des Abstands zu anderen Menschen unterschiedlich.
Die verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsüberprüfungen betreffen insbesondere auch Kreuzfahrtschiffe. Es ist bereits mehrfach zu Verweigerungen des Anlaufens von Häfen gekommen. Mit Verzögerungen, Routenänderungen und in bestimmten Fällen auch Quarantänemaßnahmen durch lokale Behörden ist weiterhin zu rechnen.
Flug- und Schiffsreisende aus China, Japan, Südkorea, Iran und Italien und von dort auch ggf. auch Bahn- und Busreisende müssen bei der (Wieder-)Einreise nach Deutschland mit Kontrollen rechnen und eine Aussteigekarte ausfüllen. Dies dient der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, wenn sich ein Mitreisender später als Träger des Covid-19 herausstellen sollte.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit dem COVID-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung.
- Überprüfen Sie kritisch, ob Ihre geplante Reise ins Ausland derzeit wirklich notwendig ist oder nicht verschoben werden kann.
- Erkundigen Sie sich bei notwendigen Reisen vor Reiseantritt bei der Vertretung Ihres Reiseziels nach aktuellen Einreise- und möglichen Quarantänebestimmungen und Einreisesperren bei bestimmten Voraufenthalten.
- Lassen Sie sich vor Buchung einer größeren Reise wie z.B. einer Kreuzfahrt persönlich durch ein Reisebüro und ggf. auch ärztlich beraten, insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben oder bereits im fortgeschrittenen Lebensalter sind.
- Rechnen Sie bei angeordneten Quarantänemaßnahmen nicht mit einer Rückholung durch Ihren Reiseveranstalter oder die Bundesregierung, sondern befolgen Sie die Anordnungen lokaler Gesundheitsbehörden.
- Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der WHO, des RKI sowie der BZgA.
- Informieren Sie sich vor Rückkehr aus einem Risikogebiet beim RKI und beachten Sie die ausführlichen Informationen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen des BMI.
- Beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums der Bundesregierung zum Coronavirus in Deutschland.
- Achten Sie auf Hinweise und befolgen Sie stets die Anweisungen lokaler Behörden.
- Eine Übersicht über aktuelle Fallzahlen für einzelne Länder bietet die Johns Hopkins CSSE.