Auszug aus dem Maßnahmenkatalog der bayerischen Staatsregierung:
"3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020."
Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Hotels (noch) weiterbetrieben werden dürfen. Ansonsten könnten keine Übernachtungsgäste bewirtet werden. Zudem sind Hotels in der Aufzählung der Einrichtungen, die ihren Betrieb einstellen müssen (noch), nicht enthalten.
Hier steht der komplette Text.
Aus der Erfahrung der letzten Tage heraus wage ich mal die nicht sonderlich schwere Prognose, dass dieser Erlass in wenigen Tagen weiter verschärft wird. Erst einmal werden andere Bundesländer nachziehen.