Also wer nicht so viel erwartet, der kann auch nicht so enttäuscht sein!
Sonst gilt natürlich: Wenn Angenote gar nicht gehalten werden können kannst du einen Schadenersatz fordern. z.B. bei einen nicht nutzbaren Pool!
Ja und ? Wenn Du dann als Bemessungsgrundlage die "Frankfurter Tabelle" ansetzt, was erhälst Du denn dann ? Bei einem nicht nutzbaren Pool vielleicht 10%, höchstens 20% ? Ich habe jetzt nicht nachgeschaut, aber mehr wird es kaum sein. Und was bringt Dir das ? Diese Reisepreisminderung bringt Dir nicht viel. Aber Du hast verzichtest 7 oder 14 Tage auf den Pool.
Ich möchte damit nur zum Ausdruck bringen, dass es für mich die falsche und zudem eine riskante Einstellung ist, ein "Billig-Billig-Billig-Angebot" zu buchen, frei nach dem Motte: "Werden die ausgeschrieben Leistungen nicht erbracht, klage ich die eben ein oder mache sie nachträglich geltend".
Egal ob Du eine Reisepreisminderung von 10%, 20% oder 30% erhälst, der Urlaub ist wegen der erlebten Mängel versaut und Du bist verärgert. Daher gilt das Motte, bei "Billig-Billig-Billig-Reisen" sehr vorsichtig handeln und sich wenigstens vorher sorgsam im Internet informieren, dass kann helfen.
Kein Reiseveranstalter wird Dir etwas schenken, warum sollte er das auch tun. Selbst wenn man uns das täglich so sonnenklar verspricht.