Auch ein spanisches Gericht hat in 2. Instanz das Begehren von Ryanair gegenüber dem Online-Reisebüro bravofly / Rumbo abgelehnt.
"Das Urteil des Gerichtshof lautet, dass Rumbo, wenn sie Flüge von Ryanair anbiete, nicht gegen die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft verstosse; da Rumbo die Geschäftsbedingungen von Ryanair nicht akzeptiert habe, gebe es dafür auch keine vertragliche Grundlage."
Quelle + Bericht: cash.ch
http://www.cash.ch/news/alle/bravofly_ry…hnt-3201148-448