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Epprechtstein

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41

Dienstag, 9. September 2014, 13:18

Endlich ein Verursacher der eine Genugtuung gegenüber der Frau erfährt.

Der Verursacher erfährt Genugtuung? :denk:

CharlyB

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42

Dienstag, 9. September 2014, 13:20

Natürlich die Frau :cool:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

WXYZ

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43

Dienstag, 9. September 2014, 14:01

Nur weil er die Dame in "seinem angeblichen Vertriebsgebiet" etwas paniert hat, Androhung von 3 Jahre Haft und Ausweisung ? Lächerlich ! Unterstreicht überdeutlich die diktatorischen Strukuren in Thailand.

Leider lösen drastische Haftstrafen für eine Ordnungswidrigkeit oder geringfügige Tatbestände immer noch bei einigen Menschen Beifall aus. Solche - natürlich unangenehmen Vorkommnisse - verhindert man nicht mit Haftstrafen.

LaMujer

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44

Dienstag, 9. September 2014, 14:09

Nur weil er die Dame in "seinem angeblichen Vertriebsgebiet" etwas paniert hat, Androhung von 3 Jahre Haft und Ausweisung ? Lächerlich ! Unterstreicht überdeutlich die diktatorischen Strukuren in Thailand.

Sicherlich wäre eine hohe Geldbuße sinnvoller. Der Gute verdient ja schließlich genug. :corräkt:

Leider lösen drastische Haftstrafen für eine Ordnungswidrigkeit oder geringfügige Tatbestände immer noch bei einigen Menschen Beifall aus.

und bei einigen lösen sie sicherlich den Nachahmungsbedarf in Wohlgefallen auf .....

Solche - natürlich unangenehmen Vorkommnisse - verhindert man nicht mit Haftstrafen.

Hundertmal schreiben "ich darf eine Dame nicht panieren" hätte auch gereicht. :corräkt: :batsch:
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

Epprechtstein

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45

Dienstag, 9. September 2014, 14:22

Ganz ehrlich? Diese Strafe ist nicht nur unangemessen, sie ist für mich ein Skandal! Fernab und bar jedes Rechtsbewusstseins! Schaut mal ins BGB, was man bei uns "alles machen darf",
um 3 Jahre! in den Knast zu gehen. Ein Strandboy hat eine Dame "verjagt" und leicht eingesandet...nicht lieb, aber mehr war es nicht! Gefängnis? :batsch: :Günni: :Günni:

Sina

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46

Dienstag, 9. September 2014, 14:44

Das Strafmaß ist jenseits von Gut und Böse. Heftig finde ich es auch, dass demjenigen, der die Szene gefilmt hat, zunächst sogar wohl noch eine höhere Strafe angedroht wurde :shocked:

Dem Kambodschaner (Liegenverkäufer) drohen 3 Jahre Haft und Ausweisung. Zunächst hatte man auch den "Filmproduzenten" unter Androhung von 5 Jahren Haft gesucht, weil er dem Ansehen des Tourismus in Thailand geschadet hätte.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

LaMujer

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47

Dienstag, 9. September 2014, 14:52

@Epprechtstein
Das BGB greift aber meines Wissens im asiatischen Raum eher seltener. :ironic:
Weiß einer von euch genau ob das auch so passiert und man nicht einfach nur gut da stehen und Autorität vermitteln möchte?
Ich find in Sachen Strafmaß Vergleiche zu ziehen generell völlig indiskutabel. Da könnte man Vergleiche bis zum St. Nimmerleinstag aufzählen. :gähn:
Andere Länder, andere Sitten. Man kann auch nicht jedem Land unser Rechtsempfinden aufdrücken.
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

WXYZ

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48

Dienstag, 9. September 2014, 15:27

@LaMujer

Vor dem persönlichen - häufig sehr unterschiedlichem Rechtsempfinden - steht eine Rechtsordnung. Und nur die ist relevant. Welche Strafe sich "Hinz und Kunz" und der Deutsche Michel auf immer individuell wünschen, ist ohne Bedeutung !

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (9. September 2014, 15:37)


Epprechtstein

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49

Dienstag, 9. September 2014, 15:29

@LaMujer Zu 1: Ist mir durchaus bekannt!

Ansonsten braucht man allerdings niemanden etwas aufdrücken, wenn man über Verhältnismäßigkeit diskutiert... Und ja, andere Länder, andere Sitten: Wenn z.B. indische Richter die Peiniger von Frauen laufen lassen, kann das durchaus Landessitte sein... :denk: Ist es deswegen in Ordnung? Aus dieser Nummer lass ich dich nicht so schnell raus :knuddel:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epprechtstein« (9. September 2014, 15:30)


CharlyB

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50

Dienstag, 9. September 2014, 15:51

Die Bewertung der Strafe ist ferner BGB, als näher dem StGB. Nötigung und versuchte Körperverletzung sind hier vom Strandboy eindeutig erkennbar gewesen ebenso nach thailändischem Recht Schädigung des Ansehen des Landes. Und das ist additiv von der entsprechenden Stelle geahndet worden. Eine verniedlichung der Sachlage scheint mir überheblich.
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

Epprechtstein

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51

Dienstag, 9. September 2014, 15:54

Nein, sorry, ich gehe in mich! Es ist natürlich ein schweres Vergehen, dem Verbrechen sehr nahe! Nicht auszudenken, was hätte passieren können... :ironic:

52

Dienstag, 9. September 2014, 15:56

.... da mussten sicher Sandflöhe sterben, das muss geahndet werden ...
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

Epprechtstein

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53

Dienstag, 9. September 2014, 15:58

Stimmt! Mit Grundnahrungsmitteln "wirft" man nicht...

LaMujer

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54

Dienstag, 9. September 2014, 16:03

Welche Strafe sich "Hinz und Kunz" und der Deutsche Michel auf immer individuell wünschen, ist ohne Bedeutung !

da geh ich mit dir völlig kondom. :corräkt:

@Epprechtstein
nein, in Ordnung ist so etwas nicht, aber müßig zu diskutieren. Mir reichts noch vom Fall Hoeneß. Diese ewigen Diskussionen über das Strafmaß. Da waren wieder die ganzen Hobbyaristokraten auf dem Plan und das Strafmaß im Fall Hoeneß wurde mit dem von Kinderschändern, Vergewaltigern und Falschparkern verglichen.
Kürzlich wurde auf Malta eine Frau zu 150 Euro verknackt, weil sie auf einer religiösen Veranstaltung im Bikini herumhüpfte. Die Diskussion samt Echauffierung über das "hohe" Strafmaß nahm kein Ende.
Kann jeder machen wie er will, aber mir fehlen halt Backround und Lust über angemessenes Strafmaß zu urteilen. :ironic:
Bin ich jetzt raus aus der Nummer? :hschein:
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

Epprechtstein

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55

Dienstag, 9. September 2014, 16:05

Jein :knuddel: Aber vorerst! :kuller:

WXYZ

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56

Dienstag, 9. September 2014, 16:06

Die Bewertung der Strafe ist ferner BGB, als näher dem StGB. Nötigung und versuchte Körperverletzung sind hier vom Strandboy eindeutig erkennbar gewesen ebenso nach thailändischem Recht Schädigung des Ansehen des Landes. Und das ist additiv von der entsprechenden Stelle geahndet worden. Eine verniedlichung der Sachlage scheint mir überheblich.

Nötigung ? Versuchte Körperverletzung ? :kuller: :patschi: :patschi:

Da würde Dich in Deutschland jeder mittelmäßige RA raushauen. Einstellung des Verfahrens und fertig !

Bei Deinem Rechtsempfinden versuchst Du vermutlich noch eine rassistische Diskriminierung geltend zu machen, weil die Dame (vermutlich) aus "Putinland" kam !

Es geht nicht darum, welcher Tatbestand (in Deutschland) Deinem (oder meinem) Rechtsempfinden entspricht, sondern nur was juristisch durchsetzbar ist. Nötigung und Versuchte Körperverletzung garantiert nicht.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (9. September 2014, 16:12)


Epprechtstein

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57

Dienstag, 9. September 2014, 16:10

Putin ist ne Rasse?... :denk:

WXYZ

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58

Dienstag, 9. September 2014, 16:15

@Ebbrechtstein

Ja, eine expandierende Rasse. Expandiert gerade in die Ukraine. Manche befürchten sogar eine weitere Verbreitung dieser (Putin) Rasse, zum Beispiel in die Baltic-Staaten. :ironic:

Epprechtstein

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59

Dienstag, 9. September 2014, 16:16

Hey :Na warte...: pp bitte ich bin ein "Harter", kein Weichei... :knuddel: :patschi:

WXYZ

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60

Dienstag, 9. September 2014, 16:20

@CharlyB

Die Dramatisierung der Sachlage im Verbund mit völliger Fehleinschätzung des Straftatbestandes, ist Ausdruck von Ahnungslosigheit. :ironic:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (9. September 2014, 16:23)