Der Deutschen Anwaltverein hat auf seiner Homepage Informationen zu Fallstricken bei Reisebewertungen veröffentlicht. Bahnbrechende Neuigkeiten sind das sicher nicht - aber beachten darf man die Hinweise trotzdem.
Auszug:
"Über frustrierende Urlaubserlebnisse anschließend im Internet zu berichten, ist inzwischen üblich. Allerdings müssen sich Verbraucher darüber im Klaren sein, dass hierbei einige Fallen lauern – denn schnell ist die Grenze zur Schmähkritik überschritten. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick."
Quelle:
Deutscher Anwaltsverein