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Hier fällt mir rein sachlich übrigens die Ausübung des Hausrechts aus Perspektive der Gesetzgebung wieder ein - und schließlich meine Haltung es den jeweiligen Dienstleistern zu überlassen, was sie denn für ihre Geschäfte als ideal betrachten ...
... was war nomma die Frage?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (11. Oktober 2013, 21:13)
Da fällt mir der Satz ein, den man leider nur noch selten hört, wenn man auf einer Gartenterrasse eine Tasse Kaffee bestellt hat. "Draussen gibts nur Kännchen!"
Wieso das so ist habe ich bis heute nicht herausgefunden.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (11. Oktober 2013, 21:23)
Diesen Satz hab ich noch nie gehört
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LaMujer« (11. Oktober 2013, 21:28)
Schiedsgerichtsverfahren oder Handelsgericht sind die Schritte, wenn das Unternehmen nicht angemessen reagiert.
Obwohl "Herr im Haus", handelt es sich um Gasträume, die allgemein zugänglich sind. So ein unbegründeter Quasi-Rauswurf wäre hier in Deutschland letzlich ein Anlass, bei einer Beschwerde beispielsweise bei der Handelskammer die Verlässlichkeit des Unternehmers, besonders im Wiederholungsfalle, infragezustellen.
in Fett geschrieben ist, muss es nicht stimmen und tut es auch nicht!Zitat
Der Wirt muss überhaupt nichts "begründen", er übt schlichterdings seine Verfügungsgewalt über die Verwendung der Räumlichkeiten und ihrer Einrichtungen aus!