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manni11

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Beiträge: 84

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61

Freitag, 11. Oktober 2013, 19:38

Prag

wir waren heute in Prag auf Tour. Dort fragt niemand ob man was essen will. Man geht hinein bestellt sein Bier. Wir hatten zu Zweit am Schluß trotzdem eine schöne Rechnung beisammen. Gegessen wurde auch, weil die Stimmung so gut war. Es hat sich wieder einmal bestätigt, die Tschechen haben Lebensqualität. Das nenne ich Gastfreundschaft und Service. Ich kann nur feststellen, ohne Zwang geht alles besser.

Epprechtstein

unregistriert

62

Freitag, 11. Oktober 2013, 19:59

...und diese Erfahrung gilt jetzt für ganz Prag? Hellseher? :patschi:

LaMujer

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63

Freitag, 11. Oktober 2013, 20:18

Ich würde mal sagen, dass man das nicht an der Nationalität festmachen kann. Die Spanier sind auch bekannt für ihre Gastfreundschaft und was die Lebensqualität anbetrifft haben alle Völker mehr davon als wir spießigen Deutschen. Da fällt mir der Satz ein, den man leider nur noch selten hört, wenn man auf einer Gartenterrasse eine Tasse Kaffee bestellt hat. "Draussen gibts nur Kännchen!" :kuller: :kuller:
Wieso das so ist habe ich bis heute nicht herausgefunden.
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

64

Freitag, 11. Oktober 2013, 20:24

Neiiin, für ganz Tschechien!! :D

Wie auch immer - ich find´s ja grundsätzlich toll, wenn Wirte eine formidable Dienstleistung abliefern.
Man sollte den subjektiven Charakter des Erlebnisses allerdings jeweils nicht unterschätzen ...

Allmählich frag ich mich, worum es hier eigentlich geht?!

Gefragt war nach plausiblen Gründen (für die Verweigerung reinen Getränkekonsums) und gleichen / oder zumindest vergleichbaren Erlebnissen.
Sodann durften wir erfahren, dass der Servicekörper ein grausliger war, der selbst vor Beschimpfungen nicht zurückschreckte, offenbar ein Eisbrecher nicht gewünscht wurde, die Mitbewerbersituation den gesamten "Markt" der Gastro auf Mallorca abdeckt ...
Wem gilt denn nun nur der Verriss?

Im Repetitorium:
Ein Lokal im hoteltouristisch geprägten Umfeld ist um 19:30 Uhr noch mausetot (logo!!??) und verweigert netztaktiven und serviceaffinen Gästen ein Getränk.
Blöd gelaufen, würde ich sagen ... und zwar für beide Seiten!

Eine kontroverse Meinung darf man scheinbar nur mit gewisser gastronomischer Vorkenntnis beitragen, ansonsten wird man bezüglich des Mangels pauschal abgewatscht.
Kompetente Einwände werden nicht kommentiert, emotional deckende hingegen sind sehr willkommen ... ???

Na dann ... ich hab kein Problem damit, mit dem Wunsch nach nur Getränk abgewiesen zu werden, eine Meinung dazu hab ich dennoch.

Hier fällt mir rein sachlich übrigens die Ausübung des Hausrechts aus Perspektive der Gesetzgebung wieder ein - und schließlich meine Haltung es den jeweiligen Dienstleistern zu überlassen, was sie denn für ihre Geschäfte als ideal betrachten ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

LaMujer

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65

Freitag, 11. Oktober 2013, 20:35

Hier fällt mir rein sachlich übrigens die Ausübung des Hausrechts aus Perspektive der Gesetzgebung wieder ein - und schließlich meine Haltung es den jeweiligen Dienstleistern zu überlassen, was sie denn für ihre Geschäfte als ideal betrachten ...

Meiner Ansicht nach ist das die einzig richtige Antwort zum Thema. :corräkt:
Alles andere ist Annahmevermutungsspekulation.
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

66

Freitag, 11. Oktober 2013, 20:45

... was war nomma die Frage? :ironic: :D
(oder - um es in meinen Worten zu sagen: :ironic: :D ...)
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

LaMujer

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67

Freitag, 11. Oktober 2013, 20:58

... was war nomma die Frage?

Ob du schon mal erlebt hast, dass du nur was zu Trinken bekommst wenn du auch Essen bestellst und ob du die Entscheidung nachvollziehen kannst und was du vermutest weshalb sich der Wirt so verhalten hat. :ironic: :D
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

68

Freitag, 11. Oktober 2013, 21:05

Für mich bedeutet Hausrecht, dass ein Gastwirt in seinem Betrieb für Ruhe und Ordnung verantwortlich ist und diese berechtigterweise auch durchsetzen kann. Es ist natürlich seine Pflicht, Gäste, mit ungebührlichem Benehmen, die durch Lärmen oder z.B. Belästigungen anderer Gäste auffallen, zur Ordnung zu rufen. Natürlich gilt das Hausrecht auch bei strafbaren Handlungen, beispielsweise Hausfriedensbruch oder Zechprellerei.

Die "Hausrecht-Ausübung" im Zusammenhang mit Gästen, die weder alkoholisiert sind noch randalieren und lediglich nach Speis und Trank oder einem Teil davon verlangen, dürfte jedem Gastwirt nicht gut zu Gesicht stehen.

Obwohl "Herr im Haus", handelt es sich um Gasträume, die allgemein zugänglich sind. So ein unbegründeter Quasi-Rauswurf wäre hier in Deutschland letzlich ein Anlass, bei einer Beschwerde beispielsweise bei der Handelskammer die Verlässlichkeit des Unternehmers, besonders im Wiederholungsfalle, infragezustellen.

In Spanien gibt es auch da ein wirksames Gegenmittel: Hoja de Reclamaciones, das Beschwerdebuch verlangen.

Hier hat der Gastwirt konkret den Sachverhalt zu schildern und kann bei berechtigter Beschwerdeführung und Wiederholung seine Lizenz verlieren.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (11. Oktober 2013, 21:13)


Fitschi

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69

Freitag, 11. Oktober 2013, 21:22

Da fällt mir der Satz ein, den man leider nur noch selten hört, wenn man auf einer Gartenterrasse eine Tasse Kaffee bestellt hat. "Draussen gibts nur Kännchen!" :kuller: :kuller:
Wieso das so ist habe ich bis heute nicht herausgefunden.

:patschi: Diesen Satz hab ich noch nie gehört :patschi:

Ich hab auch schon oft erlebt das ich zu Essen gekriegt hab ......obwohl nur trinken bestellt wurde :ironic:
Die Variante sagt mir mehr zu als umgekehrt :pfft:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (11. Oktober 2013, 21:23)


LaMujer

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70

Freitag, 11. Oktober 2013, 21:26

Das mit dem Beschwerdebuch ist so eine fieselige Sache. Erstens muss man wissen, dass es das gibt .... und das wissen viele sicher nicht. Zweitens muss man sich durch das Formular wuseln und drittens muss man wissen, wer das weiße, das grüne, das gelbe und rosa Blättchen bekommt. :ironic:
Mir wäre das zu aufwändig.


Diesen Satz hab ich noch nie gehört

Das war in meiner Jugendzeit. Du bist noch ned so alt. :kuller:
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LaMujer« (11. Oktober 2013, 21:28)


71

Freitag, 11. Oktober 2013, 21:35

Mir normalerweise auch.

Aber gut zu wissen, dass es notfalls auch bei Fluggesellschaften, in Hotels, bei Autovermietern, im Einzelhandel vorhanden sein muß und die Herausgabe dem Kunden nicht verweigert werden darf. Schon das Verlangen soll häufig zu kooperativerem Verhalten führen, weil es in Spanien kein stumpfes Schwert ist. Schiedsgerichtsverfahren oder Handelsgericht sind die Schritte, wenn das Unternehmen nicht angemessen reagiert.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

72

Freitag, 11. Oktober 2013, 21:40

Die Ausübung des Hausrechts beinhaltet jedenfalls die Selbstbestimmung bezüglich anzubietender Serviceleistungen, und dabei spielt die "öffentliche Zungänglichkeit" der Räumlichkeiten nun mal gar keine Rolle.

Beispiel:
Man muss seine "öffentlich zugänglichen" Restrooms (das Nina nennt das dann "loo" - ist aber ein anderes Thema ...) nicht öffentlich zugänglich machen (i.e. vom Verzehr / Gastssein entbinden).
In Deutschland nennt sich das dann "nette Toilette" - analog zu einem Entgegenkommen auf freiwilliger Ebene, und nicht etwa zu einer zwingend erwartbaren Pflicht!
Es steht dem Wirt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben frei, was er dem Gast schließlich zukommen lassen will, markiert seine unternehmerische Freiheit quasi, die ihm auch dann unbenommen ist, wenn Kreti und Pleti ungehindert in seine Bude taumeln können.

Wie werbewirksam dann ein "draußen gibt´s nur Kännchen" Motto letzlich ist, steht auf einem anderen Blatt - ggf. muss er - womöglich irgendwann auch namentlich erwähnt!? - den Groll seiner Gäste im www wiederfinden - bestenfalls mit Respekt für verschiedene Ansichten zum Sachverhalt ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

LaMujer

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73

Freitag, 11. Oktober 2013, 21:46

Schiedsgerichtsverfahren oder Handelsgericht sind die Schritte, wenn das Unternehmen nicht angemessen reagiert.

Allein mir fehlt der Glaube. Wenn ich mir vorstelle wie langsam die behördlichen Mühlen vorort mahlen .... ich erinnere mich an meine Zeit auf der Insel. Ämter, Behörden ..... :gähn: :sleeping:
Mich würden wirklich mal aktuelle Fälle interessieren, bei denen das Verlangen und Benutzen der bunten Blättchen gefruchtet hat.
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74

Freitag, 11. Oktober 2013, 21:57

Zumindest Fluggesellschaften begeben sich in eine rechtlich eher missliche Lage, wenn sie keine ausreichenden Hinweise bezüglich der Beschwerdeführung geben - das ist aber imho ein ganz anderes Thema.

"Draussen gibt´s nur Kännchen" heißt übrigens auch ein Buch der Autorin Maria Melcher - bezeichnender Untertitel:
"Geschichten aus der deutschen Servicewüste" ... (;( )

@Fitschi
Analog kann in der Alpenrepublik jeder bei Herrn Glattauer nachlesen, wie sich dort die Wirtsleut dem Dienstleistungsgedanken nähern - es braucht zumeist kein "vorsicht Ironie" Emoticon dafür!
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summerdream

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75

Freitag, 11. Oktober 2013, 21:59

Den Spruch kenne ich auch noch :patschi:

Gehört aber in München, zumindest nach meiner Erfahrung, inzwischen der Vergangenheit an. :kuller:
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

Sternedieb

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76

Freitag, 11. Oktober 2013, 22:28

Obwohl "Herr im Haus", handelt es sich um Gasträume, die allgemein zugänglich sind. So ein unbegründeter Quasi-Rauswurf wäre hier in Deutschland letzlich ein Anlass, bei einer Beschwerde beispielsweise bei der Handelskammer die Verlässlichkeit des Unternehmers, besonders im Wiederholungsfalle, infragezustellen.



Genau so ist das .... auch wenn jemand das nicht wahrhaben möchte ... Wobei das unserem Falle (nur für Essen und nicht trinken) keine Rolle spielt, denn da gibt es eine plausible Erklärung, die als rechtliche Begründung zählt. Bei: Nach 2 Stunden das Lokal verlassen zu müssen, weil man den Tisch für neue Gäste braucht obwohl eine neue Bestellung vorliegt, gibt es keine nachhaltige Begründung und der Wirt hätte ein Problem, da hilft auch kein Hausrecht obwohl der Wirt in diesem Fall mein Verständnis hat wenn ich es rein Kalkulatorisch betrachte. Menschlich ist das zwar unter aller Sau aber 1 Teebeutel für 3 Gläser Wasser "...." jeden normalen Wirt an.

Zu einigen anderen Postings folgt sicher noch eine Antwort ....

77

Freitag, 11. Oktober 2013, 22:44

Der Wirt muss überhaupt nichts "begründen", er übt schlichterdings seine Verfügungsgewalt über die Verwendung der Räumlichkeiten und ihrer Einrichtungen aus!

Er verweist zudem den Gast nicht, er hält ihn lediglich an, das vorgesehene Servicevolumen zu nutzen - mit der Alternative, dies abzulehnen und sich anderweitig nur an einem Getränk zu laben. Mit einem Rauswurf hat das auch "quasi" mal so nullkommanix gemein.
Vielleicht will das "jemand" nicht als rechtsgültige Befugnis des Gastraumbetreibers wahrhaben?

Dahingehend kann jedenfalls keine Kammer insistieren und wird in Sachen "Ausübung des selbstbestimmten Rahmens in der Gaststube" auch ganz sicher nichts infragestellen ... ???!!!
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Sternedieb

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78

Freitag, 11. Oktober 2013, 22:47

@ Lisbeth

auch wenn das:

Zitat

Der Wirt muss überhaupt nichts "begründen", er übt schlichterdings seine Verfügungsgewalt über die Verwendung der Räumlichkeiten und ihrer Einrichtungen aus!
in Fett geschrieben ist, muss es nicht stimmen und tut es auch nicht! :trostsmile:

Mir fehlt aktuell die richtige Verbindung für lange Texte, aber Thorben-Hendrik ist genau der Richtige für solche Dinge und wenn er das hier liest, erklärt er das auch .... ansonsten erkläre ich es die natürlich auch ... allerdings später!

79

Freitag, 11. Oktober 2013, 22:50

Selbstverständlich stimmt das ... ich warte aufrichtig gespannt auf Deine Widerlegung! :D
(Übertrag: Im Rahmen der geltenden Vorschriften / beispielsweise genehmigungspflichtiger Ausübungen wie Tabledance etc.)
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Sternedieb

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80

Freitag, 11. Oktober 2013, 22:54

Leider stimmt da was du schreibst natürlich nicht .... und wenn du dich zwischenzeitlich informierst brauchst du keine Widerlegung. Wenn das nicht klappt, schreibe ich dir das dann natürlich gerne. :trostsmile:

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