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Freitag, 6. September 2013, 22:25

Fälle, in denen die Reiserücktrittsversicherung eintritt

Hallo! Ich war bis jetzt immer in der Annahme, dass eine Reiserücktrittsversicherung dann in Kraft tritt, wenn eine Reise kurzfristig nicht angetreten werden kann. Jetzt habe ich allerdings gehört, dass diese Versicherung weit mehr abdeckt, als bisher angenommen. Welche Fälle werden von dieser Versicherung abgesichert? Auch Fälle, wenn man schon direkt am Urlaubsziel ist und ein Geschehnis die dringende Rückreise erfordert?

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Freitag, 6. September 2013, 22:39

Da scheint etwas Verwirrung bei Dir zu bestehen.

Dafür brauchst Du eine Rücktrittsversicherung, die auch den Reiseabbruch absichert. Kostet etwas mehr. Die normale Rücktrittsversicherung endet mit dem Check-In am Flughafen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »anbaho« (6. September 2013, 22:44)


Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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3

Freitag, 6. September 2013, 22:41

:welcome:

Das geht immer aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen hervor. Eine reine Reiserücktrittversicherung deckt in aller Regel nicht die Kosten, wenn der Urlaub z. B. aus Krankheitsgründen, Einbruch zu Hause, Tod oder schwere Krankheit eines engenen Angehörigen, etc. abgebrochen werden muss. Hierfür springt dann die Reiseabbruchversicherung ein. Oft kombinieren Versicherungen aber Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherungen in einem Paket und verkaufen das dann als z. B. als Reiseschutz.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)