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21

Donnerstag, 22. September 2011, 21:14

weitere Frage von mir:
Hat sich von euch wirklich schon mal einer die richtigen AGB´s nach Abschluss einer Versicherung durchgelesen? Ich nicht. Wenn ich nun aber auch den von Pitt genannten "Unfall" hernehme hätte ich mich mit meiner abgeschlossenen Versicherung sicher gefühlt (will keine Werbung machen!).

http://www3.statravel.at/go/?http://flig…CFUO_zAodYHuldg


Für mich zählte allerdings nur das angeführte....das Kleingedruckte kenn ich gar nicht (das kriegt man aber auch erst beim Zusenden der Polizze! Ich könnt also gar nicht im Vorfeld wochenweise die AGB´s untereinander vergleichen) :tüte: .

Freu mich ebenfalls auf rege Teilnahme - interessiert mich selbst auf was nun geachtet werden sollte um soetwas zu vermeiden.

Vielleicht sind ja auch zuviele Versicherungen nicht gut. So kanns gar nicht hin und hergeschoben werden :denk: .

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »stinerl« (22. September 2011, 21:20)


22

Freitag, 23. September 2011, 07:46

hab mal was bei den AGB`s von Reiserücktrittskostenversicherung gefunden: gilt nicht für alle

§ 5 Welchen Selbstbehalt trägt die versicherte Person?:

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Selbstbehalt in
jedem Schadenfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens,
mindestens jedoch € 25,- je Person / Objekt.


sprich: Reisepreis 1000 € = Stornokosten ( z.B. TUI ) ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 40 % = 400 € = Selbstbehalt 20% = 80 €

23

Freitag, 23. September 2011, 08:46

Es gibt natürlich auch Versicherungen ohne Selbstbehalt. Da liegen die Abschlußkosten entsprechend höher. Das kann aber jeder wählen und entscheiden.

Man ist ja nicht gebunden, die Reise dort zu versichern, wo man sie kauft. Heute, in Zeiten der Bausteinreisen, buche ich meinen Flug beispielsweise 1 Monat eher als das Hotel. Die Versicherung läßt sich aber bis zu 30 Tage vor Anreise für alle Einzelbereiche noch abschliessen.

Bei Kurzfristbuchungen auch noch später, dann aber innerhalb 2 Tagen nach Buchung und dann auch nur für diese nachgebuchten Reiseelemente.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (23. September 2011, 08:51)


Martina1976

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24

Freitag, 23. September 2011, 09:06

wir haben eine Reiserücktrittsversicherung und die Auslandskrankenversicherung beide über die Kreditkarte inclusive,
Gepäckversicherung läuft über die Hausrat und weiter was brauchen wir nicht. Wenn wir mit dem Auto unterwegs sind, dann
noch die Mitgliedschaft ADC. Das wars.

25

Freitag, 23. September 2011, 09:39

Hallo Martina,

das mit den Versicherungen in der Kreditkarte kann durchaus passen.

Aber je nach Anbieter soll es auch veraltete, für Kunden benachteiligende Bedingungen geben und der Versicherungsschutz entspricht nicht in allen Fällen den Anforderungen, wie Stiftung Warentest feststellte:

Details: http://www.br-online.de/bayerisches-fern…11254081203.xml

Also auf alle Fälle mal ins Kleingedruckte schauen.
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26

Freitag, 23. September 2011, 09:54

Es gibt natürlich auch Versicherungen ohne Selbstbehalt. Da liegen die Abschlußkosten entsprechend höher. Das kann aber jeder wählen und entscheiden.


hallo cuate

da haste sicher Recht, aber wirst da immer rechtzeitig drauf hingewiesen? Sprich Beratung im RB oder Übersicht im Netz

27

Freitag, 23. September 2011, 10:30

Wäre ja interessant zu wissen, wieviel Prozent gebuchter Reisen überhaupt storniert werden. Und wie hoch der Anteil stornierter Reisen ist, für die eine Rücktrittskostenversicherung aufkommen muss. Insofern halte ich auch eine RRV mit Selbstbehalt für eine "genügende" Abdeckung. Das finanzielle Risiko ist, gemessen am Reisepreis, überschaubar.

Was für mich allerdings viel wichtiger ist, ist die sogenannte Reiseabbruch-Versicherung. Denn bei der Standard-RRV ist mit dem Einchecken und Passieren des Sicherheitsbereichs im Flughafen die Versicherung ausgelaufen.
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28

Freitag, 23. September 2011, 14:23

Was für mich allerdings viel wichtiger ist, ist die sogenannte Reiseabbruch-Versicherung. Denn bei der Standard-RRV ist mit dem Einchecken und Passieren des Sicherheitsbereichs im Flughafen die Versicherung ausgelaufen.


stimmt so glaube ich ich nicht.

die Rücktrittsversicherung endet mit beginn der Reise.
Die Abbruchversicherung gilt doch ab den Beginn der Reise

29

Freitag, 23. September 2011, 14:31

Sehe da jetzt keinen Unterschied :schlauch: Einchecken und Beginn sind ja bei einer Flugreise identisch.

Die Reiseabbruch-Versicherung erfasst auch die normale RRV. Eben über den Beginn hinaus.
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30

Freitag, 23. September 2011, 14:34

Rücktritt= gleich vor der Reise
Abbruch= gleich während der reise

31

Freitag, 23. September 2011, 14:39

Pitt, eine Reise-Abbruch Versicherung ist die Premium Rücktrittversicherung über den Antritt der Reise hinaus. Die Reiseabbruch bekommst Du nur im Paket mit der RRV. Zumindest kenne ich das nicht anders.
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ElBuitre

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32

Samstag, 24. September 2011, 03:46

Für diesen Urlaub habe ich weder RRV noch Abbruchversicherung!. Und mir gewissen Sorgen erlebe ich die OP Pläne meiner Ärzte! Im Oktober und November stehen noch schwere Operationen an!

Das Problem bei den Versicherrungen sind die (teils unbekannten) Bedingungen! Bei meiner Vorerkrankung ist kaum eine "normale" RRV möglich und die Abbruchversicherung ist dieses mal unnütz, a) weil iich diesmal keinen Langzeiturlaub mache und weil es keine Bereitschaft für die Transplantation gibt!

Zur Not bin ich immer noch Mitglied in der Rettungsflugwacht.

Was ich unbedingt noch überprüfen muss, ist der Auslandskrankenschutz. Mit dem meiner gesetzlichen Krankenkasse komme ich in der Türkei nicht weit!

33

Montag, 9. Januar 2012, 15:56

Bei einer Versicherung steht folgender Punkt:


- unerwartete und schwerer Erkrankung, Tod

Heisst das jetzt nun das eine unerwartete Erkrankung (Grippe etc. ?( ) auch zum Reiserücktritt stattfinden kann oder greift die nur bei einer unerwarteten schweren Erkrankung?

Das ist wieder ein Punkt der sowohl als auch gelten kann.......oder check ichs einfach nicht?


34

Montag, 9. Januar 2012, 16:06

Hallo Stinerl,

meine Interpretation:

Wenn da stünde "unerwartete, schwere Erkrankung" würde ich das zusammenhängend sehen. In jedem Fall geht es aber um eine Erkrankung, die ein Arzt bestätigen muß und die einen Antritt der Reise unmöglich macht.
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summerdream

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35

Montag, 9. Januar 2012, 16:06

Wenn dich ein Arzt per Attest für reiseunfähig erklärt, zahlt die Rücktrittsversicherung. Die Erkrankung spielt dabei keine Rolle.

Wenn allerdings schon eine chronische oder schwere Erkrankung vor Buchung der Reise bekannt war, dann zahlt die Versicherung nicht wenn sich diese Erkrankung verschlechtert.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

36

Montag, 9. Januar 2012, 16:09

Es sei denn, man hat vor Abschluß der RRV den Versicherer darüber informiert und der hat zugestimmt. So wird es bei einigen Versicherern auch schon gehandhabt.
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Jimi Hendrix

37

Montag, 9. Januar 2012, 16:13

mir gehts um das und


Eine Erkrankung kann bei einer Familie schnell mal vor Urlaubsantritt passieren, aber ob es sich dabei um eine unerwartete und schwere Erkrankung handelt wird dann schwierig. Eine Grippe würde ich zum Beispiel nicht als schwere Erkrankung zählen - aber mit einem Kind was zB 39 Grad Fieber hat, käme eine Reise für mich nicht in Frage.

Deswegen meine Frage.


summerdream

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38

Montag, 9. Januar 2012, 16:19

Eine Grippe kann schwer sein wenn man hohes Fieber hat und nicht fliegen kann oder soll. Eine Mittelohrentzüdung oder Entzündung der Atemwege sind auch nicht gut wenn man eine Flugreise geplant hat.
Mit ärztlichem Attest dürfte es keine Schwierigkeiten geben.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »summerdream« (9. Januar 2012, 16:21)


39

Montag, 9. Januar 2012, 16:22

:danke: für eure Antworten! Ein Ärztliches Attest sollte ohnehin kein Problem darstellen :ironic: .

Gut, dann muss ich jetzt nur noch die Versicherung kriegen :patschi:


40

Montag, 6. Februar 2012, 19:22

jetzt habe ich noch eine Frage:

Fallbeispiel: Das Österreichische Auswärtige Amt gibt eine Reisewarnung für XY aus.
Reiseveranstalter: Deutschland
Reiseversicherer: Österreich

Beisst sich hier nicht die Katze in den Schwanz?