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1

Donnerstag, 11. Oktober 2012, 23:31

Erstes Mal nach Ägypten - Fragen

Hallo,

wir haben für Februar das Sensimar Makadi gebucht und nun folgende Fragen:

1. Ich habe keinen Reisepass. Also muß ich noch ein Passfoto mitnehmen.
Einfach nur mitnehmen oder noch was damit machen ? Was passiert dann damit ?

2. Wenn man einen Laptop oder eine teure Fotokameraausrüstung mitnimmt, muß man die anmelden. Ab welchem Wert in € denn genau ? Macht ihr das ?

LG
mäuschen

Fitschi

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2

Donnerstag, 11. Oktober 2012, 23:38

Also ich habe weder Kamera noch Laptop angemeldet, warum sollte man das tun? Ich habe aber immer eine Kopie der Rechnung mit, nicht nur bei Reisen nach Ägypten.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

3

Donnerstag, 11. Oktober 2012, 23:44

Das habe ich im Internet bei den Einreisebestimmungen gelesen.
Wenn mein Mann seine kpl. Fotokamera mit allem Zubehör mitnimmt, müssen wir lauter Rechnungen mitnehmen.

Weiß noch jemand mehr darüber ?
Man soll das sogar beim Zoll anmelden.

LG
mäuschen

Fitschi

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4

Freitag, 12. Oktober 2012, 00:05

Wo steht das? Wenn Du die Einreisebestimmungen für Ägypten, auf der Homepage des deutschen auswärtigen Amt guckst, da steht nix davon.....
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

5

Freitag, 12. Oktober 2012, 00:25

@mäuschen
Sofern man keinen Reispass hat, ist ein Passfoto hilfreich.
Kameras und Fotoapparate können gänzlich ohne Einschränkungen oder Belege mitgebracht werden.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (12. Oktober 2012, 00:26)


6

Freitag, 12. Oktober 2012, 08:43

Guten Morgen,

ich hatte das aus http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Rei…aende_node.html

Dort steht:

Wertvolle Gegenstände
Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B.</abbr> Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Dafür ist dasAuskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329) zu verwenden, welches nurbei den Zollstellen ausliegt oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigungim Reiseverkehr (Formular 0330 - nur für die Wiedereinreise nach Deutschland). Das Auskunftsblatt INF 3 oder die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr wird vor der Ausreise bei jeder Zollstelle unter Vorführung der Waren ausgestellt. Sie sollten die Gegenstände so genau beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Rückreise problemlos möglich ist.
Hilfreich sind hierfür auch beispielsweise Fotos von Schmuck, Angabe des Modells und der Seriennummer von technischen Geräten. Alternativ können Sie bei Ihrer Wiedereinreise auch den ursprünglichen Kaufbeleg oder Schriftverkehr als Nachweis vorlegen, wenn der betroffene Gegenstand dort ausreichend bezeichnet ist und belegt, dass die Waren in der EU</abbr> erworben wurden.


LG
mäuschen

7

Freitag, 12. Oktober 2012, 08:51

Hallo Mäuschen,

da geht es um den deutschen Zoll. Es gibt ja viele Touristen, die sich im Ausland hochwertige Kameras oder Computer zulegen und diese müssen bei der Einreise in Deutschland bei Überschreitung der Freigrenze verzollt werden. Damit dies nicht passiert, empfiehlt es sich dann, so eine Erklärung für bereits in Deutschland im Einsatz befindliche Ausrüstung schon hier bei der Ausreise auszufüllen und bei der Rückkehr vorzulegen.

Wenn die Kamera aber schon ein paar Jahre alt ist (Gebrauchsspuren, Modelljahrgang). da haben die Zollbeamten schon ein Auge für.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

8

Freitag, 12. Oktober 2012, 09:31

Hallo,

wir haben für Februar das Sensimar Makadi gebucht und nun folgende Fragen:

1. Ich habe keinen Reisepass. Also muß ich noch ein Passfoto mitnehmen.
Einfach nur mitnehmen oder noch was damit machen ? Was passiert dann damit ?



Da diese Frage noch nicht zufriedenstellend beantwortet wurde:

ein Personalausweis hat keine Seiten, wie der Reisepaß, in die das Visum (eine große "Briefmarke", die abgestempelt wird) eingeklebt werden kann. Deshalb gibt es einen zusätzlichen Zettel als Anhang, auf den das Fotos sowie das Visum kommen.

9

Freitag, 12. Oktober 2012, 09:49

Diese

Bestimmungen sind sehr alt, die haben wir 2003 schon gelesen.

Bei keiner unserer Hurghada-Ein- und Ausreisen haben wir Rechnungen benötigt, noch nicht einmal als ich einer Freundin ein im Karton verpacktes neues Netbook mitgebracht habe. (Rechnungen sind solange im Gepäck, bis das Gerät entsorgt wird)

Unser Reisegepäck wurde nur einmal auf dem Flughafen von Djerba (1987) bei der Einreise flüchtig kontrolliert.

10

Sonntag, 14. Oktober 2012, 23:19

Danke für Eure Hilfe.

Jetzt bin ich beruhigt.

LG

mäuschen

saarsteffi

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11

Montag, 15. Oktober 2012, 00:30

Ich dachte immer für Ägypten bräuchte man einen Peisepass. ?(
Wer mich so nicht will, kriegt mich anders nicht :sorry: :selber:

12

Dienstag, 16. Oktober 2012, 00:09

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige(nach Ägypten) möglich:

Reisepass
Ja; Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

vorläufiger Reisepass
Ja; Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis
Ja; Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden

vorläufiger Personalausweis
Nein

Kinderreisepass
Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
Ja (mit Foto) für Kinder unter 16 Jahre – Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Anmerkungen
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Einreise aus Israel

Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.

Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/sid_F48D2…363010bodyText4