Bestätigt
hat das Verwaltungsgericht in Mannheim Auflagen für deutsche Airlines, die vom Luftfahrt-Bundesamt LBA zur Erhöhung der Sicherheit zu Zielen in Ägypten (außer Kairo) erlassen wurden. Im Maßnahmenpaket enthalten sind Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Terrorakten. So darf dort keine Fracht, Post sowie Essen und Getränke zugeladen werden. Außerdem müssen die Airlines unter bestimmten Bedingungen eine zusätzliche Identitäskontrolle der Passagiere unmittelbar vor dem Betreten des Flugzeugs durchführen. Gegen diese Maßnahmen hatten Airberlin, Condor, Eurowings, Germania, Germanwings, Lufthansa, SunExpress und TuiFly geklagt. Sie hielten diese Anweisungen nicht für zulässig, weil aus ihrer Sicht Auflagen der Behörde nur für das deutsche Staatsgebiet gelten dürften.
Dies wurde vom Verwaltungsgericht wegen Eigensicherung und Hausrecht am Flugzeug ausdrücklich verneint, hingegen wurden Sicherheitsmaßnahmen wie Begleitung von Koffercontainern zwischen Flughafen und Flugzeug verneint, da die Airlines dazu auf ausländischen Flughäfen kein Recht hätten.