Wer heutzutage einen Mietvertrag für eine Wohnung abschließt, hat in vielen Fällen eine Kaution an den Vermieter zu leisten. Hier hat der BGH Az. VIII ZR 98/10 entschieden, dass ein Mieter die Zahlung der Kaution davon abhängig machen könne, dass der Vermieter
zuvor ein insolvenzfestes Konto benennt.
Der Vermieter müsse eine ihm überlassene Mietsicherheit unabhängig von der gegebenenfalls vereinbarten Anlageform getrennt von seinem Vermögen anlegen. Sinn und Zweck der Regelung sei es, die Kaution vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen.