Nach Angaben des Bundesjustizministeriums will die Bundesregierung das Stehlen von Zeit unter Strafe stellen. Wer einem anderen seine Zeit stehle, so ein Sprecher, sei im Prinzip nichts anderes als ein normaler Ladendieb. Pro Stunde gestohlener Zeit soll eine Haftstrafe von 1 Tag eingeführt werden. Ein Zeitdiebstahl von weniger als 3 Minuten gilt jedoch als Bagatelldelikt und ist weiterhin straffrei. Internetdienstleister, die einen Online-Zugang per Modem anbieten, haben eine Verfassungsklage in Karlsruhe angekündigt.
Berlin, 1.4.2010