aber nur: Freispruch aus Mangel
an Indizien für den Wettermoderator.
Das Urteil fiel nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“, da die
Beweise gegen den Schweizer Wettermoderator nicht ausreichten. Das Gericht
folgte mit dem am Dienstag verkündeten Spruch dem Antrag der Verteidigung.
Im Publikum gab es Applaus und Freudenschreie.