Ab 1. Januar dürfen Privatpersonen nur noch 300 Zigaretten aus Bulgarien, Ungarn, Polen, Litauen und Rumänien Deutschland mitbringen,
nicht mehr wie jetzt, 800 Zigaretten.
Bei mehr als 300 Stück muss man die fällige Tabaksteuer nachzahlen, sonst drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Grund der neuen Regelung, das Tabaksteuergesetz geht auf eruopäisches Recht zurück.
Es ist möglich, die Anzahl der steuerfreien Zigaretten aus Ländern zu beschränken,
die zum 1. Januar 2014 die EU-weiten Mindeststeuersätze nicht einhalten.
Das Erreichen dieser Voraussetzungen billigt den Ländern eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017 zu.
Nach Ablauf dieser Frist oder bei einem vorzeitigen Erreichen der Voraussetzungen, können wieder 800 Zigaretten steuerfrei mitgebracht werden.
Infos:
www.zoll.de.