Hallo,
um noch mal das Beispiel mit den Sehenswürdigkeiten anzusprechen. Rechtlich gesehen muss da gar nichts wegretuschiert werden. Die Menschen sind nur Beiwerk, außer es werden Personen als Hauptmotiv fotografiert.
Interressant ist natürlich - gilt das auch für Fotos von Indios im Dschungel oder von Indern im Reisfeld? Normalerweise müsste das ja sein, denn das Recht am Bild gilt für alle Menschen der Welt. Nur in der Praxis würden dann wohl solche Motive nicht mehr zu finden sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich jeder Fotograf die Genehmigung für solche Fotos holt.
Ich denke, als Betreiber das Forums kann ich mich aber rechtlich schützen, wenn ich in den AGB schreibe, dass nur Fotos veröffentlicht werden, dessen Rechte beim Fotografen bzw. demjenigen sind, der die Bilder einstellt. Wer die Bilder dann einstellt, ist dann rechtlich haftbar, da er oder sie ja mit den Reglen einverstanden ist.
Oder sehe ich das falsch?
Gruß
Volker