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Sina

Master Amigo

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5 601

Montag, 19. November 2012, 10:02

Hallo Paul,

die Sache mit dem Winterkonzept ab 01.10., von der hier mehrfach berichtet wurde, hat mich auch sehr verwundert. Bezüglich der Preisgestaltung für die Umbuchungswilligen stimme ich Dir zu und denke, dass sich da im Einzelfällen auch praktikable Lösungen, mit denen alle Beteiligten leben können, finden lassen werden.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

5 602

Montag, 19. November 2012, 10:36

Die Frühbucherrabatte werden von den Hotels ermöglicht, der Veranstalter müsste daher aus Kulanz diesen preislichen Vorteil kompensieren, von den Hotels bekommen sie ihn logischerweise nicht mehr bei einer kurzfristigen Buchung.
Bei den Kalkulationen der Winterpreise dürfte dafür wenig Spielraum sein, auch bei großem Verhandlungsgeschick sind die Chancen auf ein derartiges Entgegenkommen sicher nicht sehr groß.
Hier ist schon häufig das gute Preis/Leistungsverhältnis des Crown Palace lobend erwähnt worden - man sollte also nicht erwarten, dass die Top-Häuser in der Gästebeliebtheit grade im Kurzfristbereich mit attraktiven Preisen locken, sie sind überwiegend gut gebucht.
Die unerfreuliche Diskussion drehte sich um Öger / Trendy Aspendos. Renate beklagt, dass der von Öger angebotene Preis über dem einiger Mitbewerber - auch teils unter demselben Mutterkonzern! - liegt.
Trugschluss 1: Eine Baustellennachbarschaft ist kein Vertragsbruch und ermächtigt nicht zur kostenfreien Kündigung.
Trugschluss 2: Ein Preis von Neckermann oder TUI kann nicht auf einen Vertrag mit Öger angewandt werden, die Unternehmen sind eigenständig.
Trugschluss 3: Man kann mit Vorhaltungen wie "Gewinnmaximierung" und "immer auf dem Rücken der Verbraucher" nicht in Anspruch nehmen, sich dem Thema besonders "diplomatisch" angenähert zu haben.
So ägerlich es sein mag: Man ist Bittsteller und ggf. auf ein Entgegenkommen des Vertragspartners angewiesen, so sollte man sich auch verhalten!
Schließlich ist es nicht Herr Öger und auch nicht Herrn Palace, die dort buddeln, also kann man auch keinen der beiden für die Situation verantwortlich machen wollen.

Letztlich nochmal das Beispiel Royal Dragon:
Abgesehen vom deutlich höheren Preis hat das Hotel mehr als die doppelte Bettenkapazität. Da fällt die Entscheidung leichter, baustellenzugewandte Bereiche weitgehend unbelegt zu lassen - nicht alles was hinkt ist ein Vergleich!
:ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

5 603

Montag, 19. November 2012, 10:44

Lisbeth, das Verständnis betroffener Kunden hält sich nun mal im Rahmen.

Fakt ist, es gibt einen Reisevertrag incl. vereinbartem Reisepreis für das Hotel A und daran geknüpft jede Menge rechtlicher Aspekte wie Katalogbeschreibung und mangelfreie Leistungserbringung. Wenn nun das Hotel A dies nicht mehr gewährleisten kann und der Kunde erwartet die Unterbringung in einem vergleichbaren Hotel, ist das nicht zuviel verlangt.

Der RV als Kontraktpartner hat da schon seine Verpflichtungen. Wie er seine evtl. Mehrkosten letztlich und mit welchem Hotel verrechnet, sollte den Kunden nicht interessieren. Letztlich gibt es immer Lösungsmöglichkeiten. Wie man die rüberbringt, ist der Punkt, wie der Vertragspartner wahrgenommen wird und welche Reputation er sich in der Öffentlichkeit (der virtuellen) erarbeitet.

Dieses nun unabhängig von dem Hotel hier und auch vom Veranstalter und erst recht von den betroffenen Reisenden.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Superingo

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5 604

Montag, 19. November 2012, 11:47

Vielleicht sollte ÖgerTours folgenden Satz in ihren Winterkatalogen mitaufnehmem: "In den Wintermonaten kann es zu Bautätigkeiten im Urlaubsgebiet kommen". Damit würden sie sich in der Richtung gegen Baulärm absichern, :thumbsup:
Side Crown Palace 07.05.-21.05.2012/05.11.-13.11.2012/14.04.-28.04.2013/05.11.-19.11.2013

:urlaub:

5 605

Montag, 19. November 2012, 13:50

@cuate
Nun, ich halte mich gerne an Fakten und zu diesen gehört u.a. auch, dass eine Baustellennachbarschaft keine Vertragsverletzung darstellt, also auch keinen Anspruch auf Unterbringung in einem gleichwertigen Hotel begründet.
Im Übrigen gibt es reichlich Urlaubsländern, in denen lustig über´s ganze Jahr gebaut wird und kein Mensch kommt auf die Idee, deswegen eine Umbuchung zu verlangen!?

Fakt ist jedoch auch: Einige Betroffene werden mit vernünftigen Verhandlungen Lösungen herbeiführen, andere nicht.
Und richtig, das ist weder spezifisch für das Hotel noch für den Veranstalter! :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Sina

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5 606

Montag, 19. November 2012, 13:58

@ superingo:

Viele Veranstalter haben diesen Hinweis mehr oder weniger elegant in den Hotelbeschreibungen versteckt. Oder in der allgemeinen Ortsbeschreibung von Evrenseki. Da steht dann z. B. "neue touristische Zone mit vielen neuen Hotels" oder "aufstrebender touristischer Ort", etc..
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

5 607

Montag, 19. November 2012, 14:08

Je nach Art und Umfang ist Baustellenlärm auch schon mal ein "erheblicher" Mangel. 35% vom Reisepreis sind ein aktuelles Urteil. Hier wurde allerdings im Hotel selbst gewerkelt. Hier spielte der Bauplan, also die Lage und Art der Räumlichkeiten eine Rolle für das Gericht. LG Frankfurt 2-24 O 31/12

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/geri…l-a-867635.html
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (19. November 2012, 14:10)


5 608

Montag, 19. November 2012, 14:24

Ergänze das Ganze mal um einen ähnlich geschilderten Vorgang:

http://www.frag-einen-anwalt.de/stornofr…-__f165654.html
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Sina

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5 609

Montag, 19. November 2012, 14:40

Ich habe gerade mal bei :HC: in die Bewertungen geschaut. Hui, mittlerweile reagiert man ziemlich schnippisch auf Kritik :shock:

Schade, denn das Statement auf Facebook war nicht schlecht.
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5 610

Montag, 19. November 2012, 14:50

Umbuchung

Renate :danke:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Renate« (19. November 2012, 14:55)


5 611

Montag, 19. November 2012, 15:02

Crown Palace Side

Ich habe gerade mal bei :HC: in die Bewertungen geschaut. Hui, mittlerweile reagiert man ziemlich schnippisch auf Kritik :shock:

Schade, denn das Statement auf Facebook war nicht schlecht.
.......und heute ist das Statement auf Facebook nicht mehr zu fingen...Gestern war er noch da.....!!!!!

Superingo

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5 612

Montag, 19. November 2012, 16:34

@sina

sprichst Du auf die Bewertung "5 Sterne ?" an. Ich war zu der selben Zeit im SCP wie dieser Gast. Die hälfte seines Beitrages waren Unwahrheiten und Lügen. Ich hatte deswegen bei HC diese Bewertung auch gemeldet. Da soll der Hotelier ja auch das Recht haben seine Meinung zu sagen, denn sie ging ja auch ins Persönlich (größe der Autos). Es sind meistens solche Gäste, die sich anmelder, einen Beitrag schreiben und dann wieder verschwinden. :cursing:

@derbea

ja der offene Brief ist wieder gelöscht wurden. Ich persönlich finde es schade

:urlaub:
Side Crown Palace 07.05.-21.05.2012/05.11.-13.11.2012/14.04.-28.04.2013/05.11.-19.11.2013

:urlaub:

5 613

Montag, 19. November 2012, 16:45

Vielleicht sollte ÖgerTours folgenden Satz in ihren Winterkatalogen mitaufnehmem: "In den Wintermonaten kann es zu Bautätigkeiten im Urlaubsgebiet kommen". Damit würden sie sich in der Richtung gegen Baulärm absichern, :thumbsup:



Ich hab mir den Öger-Katalog grade mal genommen und siehe da u.a. ist dort folgendes zu lesen :cool:

Bautätigkeit:
Die Türkei erfreut sich großer touristischer Beliebtheit. Baumaßnahmen von Hotels und Erweiterung der Infrastuktur werden überwiegend in den Wintermonaten vorgenommen. Die damit verbundenen Lärmbelästigungen lassen sich leider nicht immer vermeiden. Die Reiseveranstalter können die Reisenden leider nicht vorab informieren...


Quelle: teilweise zitiert aus den Öger-Tours Katalog

Somit hat man sich wohl einigermaßen abgesichert. Das sag ich völlig wertefrei :dackel: Sicher haben auch andere Veranstalter einen solchen Passus in ihren Katalogen.
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Sina

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5 614

Montag, 19. November 2012, 16:56

@ Ingo:

Ja, genau die meine ich. Dass der User hier und da übertreibt und nicht so ganz die Wahrheit schreibt, glaube ich gerne. Liest sich für mich wie eine "Rachebewertung" wegen irgendwas. Es ist auch nicht die feine Art, so abfällig über Miturlauber zu schreiben (Rentner, Seniorenwohnheim, Rentnerball, etc.) und die Sache mit den großen Autos des Hotelmanagements... naja :mööööööp: . Mit der schnippischen Antwort reisst das Hotel sich da nur noch tiefer rein, das hätte man diplomatischer formulieren können.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

5 615

Montag, 19. November 2012, 17:25

Auch Alltours hat einen Hinweis auf Bautätigkeit ähnlich dem >> im obigen Posting << im Katalog.
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

5 616

Montag, 19. November 2012, 17:51

Die Bewertung "5 Sterne" habe ich persönlich als ziemlich frech empfunden, schon mal die Formulierung "NUR RENTNER" ist wohl das allerletzte, zumal er selber ja so frisch auch nicht mehr ist. Vielleicht dürfen wir unser Haus nicht mehr verlassen und müssen uns einigeln, weil der Herr nirgendwo ältere Menschen sehen möchte. Ich wünsche ihm, dass er uralt wird und von allen dann auch so behandelt und angemacht wird.

Und die Antwort vom Management hat mir richtig gut gefallen. Ich finde sie auch kein bisschen überzogen. Man muss sich ja wehren können, und das Management anmachen, dass es große Autos fährt, ist ja wohl der Knaller. Das geht ihn erstens überhaupt nichts an, und außerdem ist es wohl normal, wenn man Geld hat, ein großes Auto zu fahren, also wir hatten immer große Autos, obwohl wir bestimmt nie soviel Geld wie ein Großunternehmer hatten.

Mein Gott, was gibt es nur für Menschen!!! :thumbdown:
:urlaub: Iberostar Costa Dorada 02.04. - 30.04.2013 und Delphin De Luxe 17.09. - 15.10.2013:urlaub:

5 617

Montag, 19. November 2012, 19:29

Viele Veranstalter haben diesen Hinweis mehr oder weniger elegant in den Hotelbeschreibungen versteckt. Oder in der allgemeinen Ortsbeschreibung von Evrenseki. Da steht dann z. B. "neue touristische Zone mit vielen neuen Hotels" oder "aufstrebender touristischer Ort", etc..

Bautätigkeit:
Die Türkei erfreut sich großer touristischer Beliebtheit. Baumaßnahmen von Hotels und Erweiterung der Infrastuktur werden überwiegend in den Wintermonaten vorgenommen. Die damit verbundenen Lärmbelästigungen lassen sich leider nicht immer vermeiden. Die Reiseveranstalter können die Reisenden leider nicht vorab informieren...

Quelle: teilweise zitiert aus den Öger-Tours Katalog

Somit hat man sich wohl einigermaßen abgesichert.


Das Landgericht Frankfurt ( Az. 24 S 243/06 vom 31.01.2008 ) befand,
dass derartige Hinweise an zentralen Stellen des Katalogs nicht ausreichen.

Aus dem Urteil:

"Zutreffend hat das Amtsgericht angenommen, dass sich die Beklagte nicht durch ihre (allgemeinen) Hinweise auf mögliche Baustellen im Zielgebiet im maßgeblichen Reiseprospekt von einer Haftung für Reisemängel in Bezug auf Baustellen/Baulärm freigezeichnet hat.

Insoweit ist die Beklagte ihren Informationspflichten nach einer Gesamtwürdigung der Umstände nicht hinreichend nachgekommen.

Zwar befinden sich in dem maßgeblichen und dem Gericht vorgelegten Reiseprospekt an zwei Stellen, nämlich auf Seite 111 (Einleitung zum Reiseziel "Arabische Emirate & Oman") und Seite 156 (Wissenswertes "Vereinigte Arabische Emirate / Oman"), Hinweise auf mögliche Bautätigkeiten im Zielgebiet.

Die Beschreibung des konkreten von dem Kläger gebuchten Hotels befindet sich auf Seite 127 des Prospekts.

Jedoch befindet sich bei der Hotelbeschreibung kein Hinweis auf mögliche Bautätigkeiten im Zielgebiet respektive im Umfeld dieses Hotels. Auch findet sich bei der Hotelbeschreibung kein Hinweis auf die Seiten 111 bzw. 156 des Reiseprospekts, auf denen sich die Hinweise bzgl. möglicher Bautätigkeiten im Zielgebiet befinden.

Nach Auffassung der Kammer hätte es aber eines solchen ausdrücklichen und gut sichtbaren Hinweises auf mögliche Bautätigkeiten bzw. wenigstens eines ausdrücklich und gut sichtbaren Verweis auf die maßgeblichen Prospektseiten (Seiten 111 bzw. 156) bedurft, um den Reisenden auf mögliche Bautätigkeiten im Zielgebiet adäquat hinzuweisen.

Nach der Rechtsprechung der Kammer hat der Reiseveranstalter seine Prospektbeschreibung so zu gestalten, dass die für den Reiseinteressenten wichtigen Informationen an solchen Stellen im Prospekt abgedruckt sind, an denen der Reiseinteressent nach Treu und Glauben eine entsprechende Information erwarten darf.

Gegen diese Pflicht verstößt ein Reiseveranstalter, wenn er wichtige Informationen nicht bei dem betreffenden Objekt abdruckt, sondern sie in einem vom Hauptprospekt getrennten Preisteil aufnimmt (vgl. zuletzt Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25.10.2007, Az. 2-24 S 82/07)."
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Jimi Hendrix

5 618

Montag, 19. November 2012, 20:05

@cuate
Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, die Details nachzulesen, auf welche die von Dir zitierte Anwältin sich bezieht.
Derartige Einschätzungen sind immer sehr abhängig vom jeweiligen Sachstand - aus der Ferne zu beurteilen, ob eine Baustellennachbarschaft eine "wesentliche Änderung des Zuschnitts der Reise" bedeutet und somit zu einer einseitigen Kündigung ohne Stornokosten berechtigt, halte ich grundsätzlich für wenig solide. Auch folge ich nicht der Einschätzung, dass eine benachbarte Baustelle generell aus der Sphäre des Veranstalters stammt.
Ich beschränke mich daher auf die hier relevante Baustellenlage am SCP - daraus wird nur schwerlich und auch nur von einem Gericht die Grundlage für eine Vertragsverletzung zu erkennen sein.

Allerdings ist auch ein Hinweis im Katalog keine "rechtsverbindliche Absicherung" gegen Minderungsforderungen - Lärm bleibt Lärm und ist ab einer gewissen Ausprägung durchaus regresstauglich!

Letztlich stellt sich für mich die Frage, wie probat solche Hinweise sind - insbesondere, wenn sie nicht auf Entscheidungen sondern nur theoretische Einschätzungen lenken. Selbst rechtskräftige Urteile sind ja keine Messlatte; auch wenn die Fälle überwiegend ähnlich gelagert sind, können Gerichte zu völlig unterschiedlichen Entscheidungungen gelangen.
Nehmen wir an User R tritt von seinem Reisevertrag mit Ö zurück und beansprucht die volle Erstattung des Erlangten.
Der RV verweigert dies und erstattet unter Einbehaltung der zum Zeitpunkt vereinbarten Gebühren.
User R. hat das Wunschhotel allerdings schon beim neuen Vertragsnehmer N gebucht - zum besseren Preis als Ö ihm angeboten hatte - und ist hier in der Pflicht. Selbst wenn wir annehmen, dass User R eine Rechtsschutzversicherung hat, die ihm bei der Durchsetzung seiner Interessen ./. Ö folgt, wird er erhebliche Kosten vorstrecken müssen - nämlich Reise 1 abzüglich inzwischen wohl nur noch geringfügiger Erstattung und Reise 2 im vollen Umfang.
Die streitige Einigung mit überdies unsicheren Ergebnis lässt u.U. >12 Monate auf sich warten - das ist alles kein Stundenschlotzer!
;(

Zum anderen:
Es widerstrebt mir, Bewertungen zu bewerten - das gründet maßgeblich auf meiner grundsätzlichen Skepsis.
Sofern einem aber nicht mehr einfällt als nach Strich und Faden zu dissen, erzählt der Bewerter aus meiner Sicht mehr von sich, als ihm lieb sein kann.
Ich schätze hierfür Ringelnatz:

War einmal ein Bumerang;
War ein weniges zu lang.
Bumerang flog ein Stück,
Aber kam nicht mehr zurück.
Publikum — noch stundenlang —
Wartete auf Bumerang.

Dafür sollten insbesondere beleidigte Personenkreise nicht mehr als ein :pfft: aufbringen!
:trostsmile:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

5 619

Montag, 19. November 2012, 20:08

Ooh, Freshup hätte nicht geschadet ...
Allerdings
@cuate
... bleibe ich bei meiner Haltung zur Situation SCP. :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

5 620

Montag, 19. November 2012, 20:13

Da sind wir uns ja einig: Es macht immer Sinn, die Vorkommnisse von verschiedenen Seiten zu betrachten. Um zu einem Ergebnis und einer Entscheidung zu kommen. Von daher können es immer nur Ansätze sein. Niemand behauptet auch nur annähernd, zu wissen, wie der Sachverhalt letztlich bewertet wird. Zwischen schwarz und weiß gibt es jede Menge Facetten.
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Jimi Hendrix