Air Berlin und Ryanair
sind vom Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagt worden,
weil ihre zunächst genannten Preise keine Endpreise für Fluggäste waren,
wie es die EU-Verordnung aus November 2008 vorschreibt.
Air Berlin muss demnach in Zukunft die Preise immer
inklusive Steuern, Gebühren und Kerosinzuschlägen ausweisen.
KG Berlin vom 04.01.012 (16 O 27/09), nicht rechtskräftig
Auch die Bearbeitungsgebühr für die Ticketzahlung muss von Ryanair in den Flugpreis eingerechnet werden.
KG Berlin vom 09.12.2011 (15 O 160/09), nicht rechtskräftig
Weitere Abmahn- und Klageverfahren gegen andere Airlines sind noch anhängig.
Details:
http://www.vzbv.de/8717.htm