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1

Mittwoch, 25. November 2009, 22:48

Schutz der Fluggäste bei insolventer Airline

Wie schützt man Reisende vor den Auswirkungen einer Insolvenz oder Nichtdurchführung von Flügen ?

- Pflichtversicherung für Fluggesellschaften
- freiwillige Versicherung für Fluggäste, die Fluggesellschaften anzubieten hätten,
- Einrichtung eines Garantiefonds

Das europäische Parlament fordert die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage bis Juli 2010.


Bleibt die Frage: Muß das auch behördlich geregelt werden und ist es nötig, sich gegen alle Eventualitäten abzusichern ?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

2

Donnerstag, 26. November 2009, 12:03

Ein Professor von mir hat mal einen weisen Satz gesagt.........

Versicherung nur bei Dingen die wirklich die Existenz gefährden z.B. wenn die Behausung abbrennt, damit man nicht auf der Strasse steht....alles andere ist zu teuer...

LaMujer

Master Amigo

Beiträge: 8 739

Wohnort: München und Mallorca

Beruf: Karla Kolumna

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3

Donnerstag, 26. November 2009, 12:38

@ TH

so sehe ich das auch.
Man muss sich nicht gegen alles versichern. Was kommt noch alles womit sie die Leute aussackeln wollen? ?(
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

4

Donnerstag, 2. Februar 2012, 12:10

Die Spanair-Insolvenz ist wieder ein klassisches Beispiel dafür, wie bereits gezahlte Kundengelder sich sinnlos in Luft auflösen. Ohne dass eine Gegenleistung erbracht wurde.

Einer der großen Vertriebspartner für Flugtickets fordert daher, dass künftig nur solche Fluggesellschaften für den Reisebürovertrieb in Europa zuzulassen sind, die einen für den Verbraucher kostenlosen, umfassenden Versicherungsschutz für alle Folgen ihrer etwaigen Insolvenz garantieren.

http://www.vwd.de/vwd/markt.htm?u=0&k=0&…769876&offset=0
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Jimi Hendrix

5

Mittwoch, 28. März 2012, 10:31

Hatte für aktuelle airberlin-Flüge im Mai 12 wegen der wirtschaftlich kritischen Lage der Airline eine Insolvenzversicherung für 5€ pro Person abgeschlossen.
Weil kurzfristige Ersatzflüge in solch einer Situation schon mal richtig teuer sein können.

Wegen Personaländerung hier im Büro mussten wir jetzt unseren Urlaub abkürzen und den Rückflug umbuchen. Die neuen Flugdaten hatte ich der Versicherung gemeldet. Im Gespräch stellte sich heraus, dass sie die Umbuchungskosten von 112 Euro ( bis 30 Tage vor Abflug und bis zu 200 € Umbuchungskosten ohne Angabe von Gründen ) übernehmen. Angenehmer Nebeneffekt.
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Jimi Hendrix

6

Freitag, 24. August 2012, 13:12

Bei einem Blick auf die aktuelle Ausschluss-Liste für Fluggesellschaften bei ticketsafe
fiel mir auf, dass sie aktuell Flüge mit Wizzair nicht gegen Insolvenz versichern:

http://www.reiseversicherung.de/de/versi…safe.html#tab=2

Die anderen aufgeführten Airlines sind meist schon in die Insolvenz geschlittert und ohnehin nicht buchbar.
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Jimi Hendrix

7

Freitag, 24. August 2012, 14:06

Zu den Dimensionen, wo bezahlte Gelder für Flugtickets sich in Luft auflösen:

In den letzten zehn Jahren seien zwei Millionen Europäer auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro Ticketkosten sitzen geblieben, berichtet handelsblatt.com

http://www.handelsblatt.com/unternehmen/…en/7039008.html
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8

Montag, 12. November 2012, 23:58

Die ERV hat zum 31.10.2012 die Ticketsafe-Versicherung für Neuverträge beendet. Harte Zeiten am Flughimmel ?
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9

Dienstag, 13. November 2012, 10:23

Hanse Merkur bietet momentan noch den Flugticket-Schutz u.a. gegen Insolvenz der Airline an:

hmrv.de/reiseversicherungen/spezialversicherungen/flugticket-schutz
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10

Freitag, 14. November 2014, 17:15

Die Hansemerkur bietet den Flugticket Schutz - entgegen seiner Homepage und Meinungen
in anderen Reiseforen - nicht mehr an.

Es gibt dato keinen Versicherer, welcher eine solche Insolvenzversicherung bei Airlines abdeckt!
Freedom's just another word for nothing left to lose...

11

Mittwoch, 26. November 2014, 17:24

IATA bietet bei Insolvenzen von Airlines Sondertarife

Die IATA-Fluggesellschaften wollen im Fall einer Airline-Pleite gestrandete EU-Passagiere zu Sonderkonditionen nach Hause fliegen. Die Höhe der Tarife bestimmen die Carrier selbst, allerdings sollen sie nur kostendeckend sein.

Quelle + Bericht: travel-one.net

https://www.travel-one.net/news/article/…fe-bei-pleiten/
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Epprechtstein

unregistriert

12

Mittwoch, 26. November 2014, 18:06

Auf der Seite http://www.asien-reise.net/html/ticketsave.html auch keine Insolvenzversicherung mehr möglich? :denk:
Habe das weiter oben schon gesehen, aber wieso steht es da noch?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epprechtstein« (26. November 2014, 18:08)


13

Mittwoch, 26. November 2014, 18:31

Vielleicht, weil ticketsafe und ticketsave einen Unterschied macht?

Es ist durchaus denkbar, dass sich Anbieter den Versicherungsschutz beispielsweise in England oder sonstwo unabhängig von den von deutschen Versicherern eingestellten Leistung besorgen. Die versichern da (fast) alles. Aber das ist nur eine der Möglichkeiten. Es kann auch nur "Schusseligkeit" sein und man hat noch nicht mitbekommen, dass ...
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14

Donnerstag, 27. November 2014, 10:18

Insolvenzschutz - Freiwillige IATA-Leistungen

Das vorgestellte Paket, was ja einer verordneten Regelung von Seiten der EU entgegenwirken soll, ist meiner Ansicht nach zu großen Teilen eine Luftnummer. Man würde das, was bisher freiwillig geschah, jetzt auch offiziell mit der Hilfestellung der von Insolvenz einer Airline betroffenen Passagiere handeln.

Aber:

- Freiwillige Leistung der jeweiligen Airline. Sie ist also in jeder Hinsicht frei bei der Tarifgestaltung. Bekannterweise werden Notlagen eher ausgenutzt als echte Hilfe zu bieten. Siehe Vulkanasche oder auch Streiks. Wenn der Markt das hergibt, wird jeder € eingenommen, der greifbar ist. Passagiere, die wenig frequentierte Urlaubsziele gebucht haben, die z.B. nur von der betroffenen Insolvenz-Airline angeflogen werden, dürften ebenfalls leer ausgehen.

- Die Hilfestellung gilt nur für Fluggäste, die sich bereits am Zielort befinden.
Alle, die gebucht und bezahlt haben, aber die Reise noch nicht angetreten haben, gehen bei einer Insolvenz (fast - je nach Insolvenzquote) leer aus.
Alle, die sich bereits vor Ort befinden, müssen innerhalb 14 Tagen nach Einstellung des Flugbetriebes zurück. Beispielsweise Langzeiturlauber werden in der Regel nicht umhin kommen, sich neue Rückflüge kostenpflichtig zum Normalpreis zu besorgen.
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Jimi Hendrix