Insolvenzschutz - Freiwillige IATA-Leistungen
Das vorgestellte Paket, was ja einer verordneten Regelung von Seiten der EU entgegenwirken soll, ist meiner Ansicht nach zu großen Teilen eine Luftnummer. Man würde das, was bisher freiwillig geschah, jetzt auch offiziell mit der Hilfestellung der von Insolvenz einer Airline betroffenen Passagiere handeln.
Aber:
- Freiwillige Leistung der jeweiligen Airline. Sie ist also in jeder Hinsicht frei bei der Tarifgestaltung. Bekannterweise werden Notlagen eher ausgenutzt als echte Hilfe zu bieten. Siehe Vulkanasche oder auch Streiks. Wenn der Markt das hergibt, wird jeder € eingenommen, der greifbar ist. Passagiere, die wenig frequentierte Urlaubsziele gebucht haben, die z.B. nur von der betroffenen Insolvenz-Airline angeflogen werden, dürften ebenfalls leer ausgehen.
- Die Hilfestellung gilt nur für Fluggäste, die sich bereits am Zielort befinden.
Alle, die gebucht und bezahlt haben, aber die Reise noch nicht angetreten haben, gehen bei einer Insolvenz (fast - je nach Insolvenzquote) leer aus.
Alle, die sich bereits vor Ort befinden, müssen innerhalb 14 Tagen nach Einstellung des Flugbetriebes zurück. Beispielsweise Langzeiturlauber werden in der Regel nicht umhin kommen, sich neue Rückflüge kostenpflichtig zum Normalpreis zu besorgen.