Ryanair hat meiner Ansicht nach richtig gehandelt. Wenn man bucht, besonders unter nicht alltäglichen Umständen sollte man auch die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft lesen bei der man bucht oder sich zumindest dort erkundigen.
Ein Auszug der Geschäfstbedingungen von Ryanair:
ALS REISEDOKUMENT FÜR RYANAIR-FLÜGE WIRD AUSSCHLIESSLICH FOLGENDES AKZEPTIERT:
Ein gültiger Reisepass – (siehe unten - */und **)
Ein gültiger Personalausweis, der von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ausgestellt wurde. (Nur die folgenden EWR-Staaten stellen Personalausweise aus, die für die Beförderung von Fluggästen auf Ryanair-Flügen akzeptiert werden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Italien, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Zypern)
Ein gültiger deutscher Kinderausweis
Eine gültige italienische Geburtsurkunde (Certificato Di Nascita), die als "VALIDO PER L'ESPATRIO" gekennzeichnet und von "IL QUESTORE" unterzeichnet ist. Der Passagier ist persönlich dafür verantwortlich, dass das entsprechende Reisedokument den Einreisebestimmungen des jeweiligen Flugziels entspricht – siehe ** unten.
Ein gültiger Reiseausweis für Flüchtlinge – (ausgestellt von einer Regierungsbehörde anstelle eines gültigen Reisepasses in Übereinstimmung mit Artikel 28(1) der UN-Konvention von 1951.)
Ein gültiger Reiseausweis für staatenlose Personen – (von einem der Unterzeichnerstaaten in Übereinstimmung mit Artikel 27 der UN-Konvention über den Status staatenloser Personen von 1954 anstelle eines Reisepasses ausgestellter Konventionspass.)