Oh ja, viele sind betroffen.
Aber bei Pauschalreisen ist der Veranstalter zur Haftung zu nehmen.
Gerade bei kurzfristigen Stornierungen sind lt. ( spüchlich momentan) BGB 50% 651n Absatz 2 BGB zu erstatten,
Je nach Gericht sogar 100%
In München eher weniger als in Hamburg.