Der Fehler, und das passiert leider immer wieder, lag offenbar darin, die Erstattung vom Reiseportal und nicht direkt von der Airline angefordert zu haben.
Hierzu dies hier:
https://www.verbraucherzentrale.de/wisse…ermittler-56927
Im letzten Abschnitt steht der entscheidende Passus:
" Diee Aufforderung an den Vermittler, den Flugpreis zu erstatten, kann man allerdings als Auftrag auslegen, die Forderung bei der Fluggesellschaft geltend zu machen. Beruft sich die Airline dann darauf, die Flugscheinkosten an den Vermittler zurückgezahlt zu haben, müssen Sie sich an diesen halten und die Herausgabe des Geldes verlangen."
Wie Dodo schon schrieb, ist eine konkrete Abrechnung natürlich Voraussetzung.
Übrigens: Zahlt eine Airline nach direkter Anforderung und der Anweisung, keine Zahlung an das Portal zu leisten, nicht an den Fluggast, sondern an den Vermittler, muß sie notfalls ein zweites Mal direkt an den Passagier zahlen.