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zfry123

unregistriert

1

Freitag, 30. Juli 2021, 15:06

SWISS Adresse für Erstattungen bei verspätetem Gepäck

Hallo Zusammen,

kennt jemand eine rechtssichere Postadresse von SWISS, um Erstattungen geltend zu machen? Konkret geht es um Erstattungen für Gepäckstücke, die verspätet am Zielort ankommen.

Danke und viele Grüße

2

Freitag, 30. Juli 2021, 15:19

Hallo,

und willkommen bei den Travelamigos.

Was war der Start- und Zielflughafen der Reise, wo es zu den Gepäck-Unregelmäßigkeiten kam?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (30. Juli 2021, 15:24)


zfry123

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3

Freitag, 30. Juli 2021, 16:07

Hallo,

und willkommen bei den Travelamigos.

Was war der Start- und Zielflughafen der Reise, wo es zu den Gepäck-Unregelmäßigkeiten kam?
Hallo,


der Startflughafen war Hamburg und der Zielflughafen Bordeaux


Vielen Dank

4

Freitag, 30. Juli 2021, 16:15

Offiziell ist die Airline in Basel zuhause:

Relevante Daten hier: https://ch.kompass.com/c/swiss-internati…es-ag/ch036133/

Allerdings ist es im Streitfall immer schwierig,
Schweizer Gesetze ohne weitere Kenntnis und fachliche Unterstützung
von Experten von Deutschland aus durchzusetzen.

Du hast es sicher schon über die Servicenummer der Swiss in Frankfurt versucht?
Nehme auch an, daß eine Verlustmeldung am Flughafen oder innerhalb
der vorgesehenen Frist von innerhalb 1 Woche eingereicht wurde?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

zfry123

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5

Freitag, 30. Juli 2021, 16:41


Offiziell ist die Airline in Basel zuhause:

Relevante Daten hier: https://ch.kompass.com/c/swiss-internati…es-ag/ch036133/

Allerdings ist es im Streitfall immer schwierig,
Schweizer Gesetze ohne weitere Kenntnis und fachliche Unterstützung
von Experten von Deutschland aus durchzusetzen.

Du hast es sicher schon über die Servicenummer der Swiss in Frankfurt versucht?
Nehme auch an, daß eine Verlustmeldung am Flughafen oder innerhalb
der vorgesehenen Frist von innerhalb 1 Woche eingereicht wurde?

Hallo,



ich habe den Verlust des Gepäckstücks am "Lost and Found Terminal" eingegeben, der mir einen Bericht über das fehelende Gepäckstück ausgedruckt hat.


Die Servicenummer der Swiss in Frankfurt habe ich noch vor diesem Forumseintrag gewählt. Leider geht dort, aufgrund eines hohen Aufkommens, keiner ran.


Danke für den Link. Diese Adresse habe ich auch schon gefunden, war mir aber unsicher ob es die richtige ist. Heißt das, ich schicke meine Entschädigungsforderung samt Quittungen an die SWISS INTERNATIONAL AIR LINES AG Malzgasse 15 4052 Basel?


Zu deinem Einwand: "Allerdings ist es im Streitfall immer schwierig, Schweizer Gesetze ohne weitere Kenntnis und fachliche Unterstützungvon Experten von Deutschland aus durchzusetzen."


Hast du noch Tipps für mich, was meine Entschädigungsforderung (im Rahmen Schweitzer Gesetze) erfolgreicher machen könnte. Ich habe bisher meine Entschädigungsforderung formuliert und würde sie mit den Quittungen, per Einschreiben, an SWISS schicken.


Besten Dank

6

Freitag, 30. Juli 2021, 20:33

Wie lange zurück liegt die Erstmeldung?
Bearbeitungszeiten von bis zu 3 Monaten sind offenbar üblich.

Versuch es doch mal mit Informationen zum Sachstand bei der LH-Hotline, da Swiss 100 % Tochter.
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Jimi Hendrix

zfry123

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7

Freitag, 30. Juli 2021, 22:59

Wie lange zurück liegt die Erstmeldung?
Bearbeitungszeiten von bis zu 3 Monaten sind offenbar üblich.

Versuch es doch mal mit Informationen zum Sachstand bei der LH-Hotline, da Swiss 100 % Tochter.
Danke für deine Rückmeldung!

Die Erstmeldung habe ich direkt nach Ankunft in Bordeaux am 10.07. gemacht.
Danke, das ist eine gute Idee.

8

Samstag, 31. Juli 2021, 04:24

ich habe den Verlust des Gepäckstücks am "Lost and Found Terminal" eingegeben, der mir einen Bericht über das fehelende Gepäckstück ausgedruckt hat.


Dort müsste eine Referenznummer vermerkt sein, hast du diese mal hier eingegeben?

Edit: der Link des Worldtracer geht irgendwie nicht

Gehe auf diese Seite unter "​Zum Delayed Baggage Service"

https://www.swiss.com/us/de/prepare/bagg…gularities.html
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (31. Juli 2021, 04:31)


9

Samstag, 31. Juli 2021, 05:51

Sorry, sehe jetzt erst, dass es am 10.07. war, ist das Gepäck denn angekommen?
Hast du ausser am lost and found desk, auch der Swiss die PIR zukommen gelassen?
Nach 21 Tagen erlischt die Frist zur Reklamation.

Einfach die Quittungen, ich gehe von Ersatzkäufen aus, an die von cuate genannte Adresse schicken.
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zfry123

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10

Samstag, 31. Juli 2021, 09:39

Sorry, sehe jetzt erst, dass es am 10.07. war, ist das Gepäck denn angekommen?
Hast du ausser am lost and found desk, auch der Swiss die PIR zukommen gelassen?
Nach 21 Tagen erlischt die Frist zur Reklamation.

Einfach die Quittungen, ich gehe von Ersatzkäufen aus, an die von cuate genannte Adresse schicken.
Hallo, das Gepäck habe ich am 13.07. bekommen. Ich habe den Verlust nur über den Lost and Found desk eingegeben. Ist eine weitere Verlustmeldung an SWISS erforderlich?
Ich habe nach der Eingabe am Lost and Found Schalter regelmäßige updates von SWISS bekommen. Daher glaube ich, dass SWISS über den Verlust informiert war.

Danke, werde das Schreiben mit den Quittungen an SWISS schicken. :)

11

Samstag, 31. Juli 2021, 09:47

Ok, für wieviel Einkäufe möchtest du denn eine Erstattung?
Wie hoch sieht diese aus?
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12

Samstag, 31. Juli 2021, 09:52

Normalerweise ist nach dem L&F Schalter auch eine Meldung -binnen 7 Tage -direkt an die Airline zur Reklamalion notwendig.

Halt uns mal auf dem Laufenden, wobei ich nicht viele Chancen sehe.

Edit: von welcher Summe reden wir hier eigentlich? Bei 3 Tagen kann es ja nicht derart in die Höhe schießen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (31. Juli 2021, 09:54)


zfry123

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13

Samstag, 31. Juli 2021, 13:01

Ok, für wieviel Einkäufe möchtest du denn eine Erstattung?
Wie hoch sieht diese aus?
Wir sind 2 Personen und sind bei einer Summe von 780 Euro.

14

Samstag, 31. Juli 2021, 14:18

Wurde die Erstattung vorab mit Swiss Air abgesprochen?
Schick einfach alles ein, wenn nur ein Bruchteil erstattet wird, sehe es
als Erfolg.
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15

Samstag, 31. Juli 2021, 16:18

Ist eine weitere Verlustmeldung an SWISS erforderlich?


Ja, egal bei welcher Airline.
Es ist richtig, dass die Verlustmeldung beim L&F Schalter weitergeleitet wird, nicht aber immer üblich.
Und dann liegt die Beweislast beim Pax.

Immer aufpassen :cool:
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16

Samstag, 31. Juli 2021, 19:05

Es wird auch keine Airline für 3 Tage fast 800,- erstatten.
Wenn gesundheitiche Gründe vorlagen, stelle ich mir die Darstellung etwas anders vor.
Ich bleibe gespannt und hoffe auf eine Rückmeldung von »zfry123«
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