Zitat Dodo:
.....dass Anspruchsanmeldungen per E-Mail häufig unbeachtet bleiben und im gerichtlichen Verfahren der Zugang von E-Mails bestritten wird.
Leider ist es heute noch immer so, dass ein Absender den Zugang einer E-Mail nie beweisen kann. Der Versand von Zahlungsaufforderungen per Telefax oder Einwurf-Einschreiben bleibt leider notwendig."
Ist das nur für Flugbuchungen relevant?
Öger bzw. die Abwicklung von Ansprüchen / Zurich die KAERA AG verlangt:
Für den Upload über das Webformular benötigen Sie die folgenden Dokumente........
Wir bitten Sie, uns die Schadenmeldung über das folgende Webformular zu übermitteln, da dies den Bearbeitungsprozess beschleunigt. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Reisebüro, Verwandten oder Freunden bei der Eingabe Ihrer Informationen unterstützen.: