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Montag, 7. Oktober 2019, 17:55

"Flugärger"-App der Verbraucherzentrale NRW

"Die kostenfreie "Flugärger"-App der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen soll Flugreisenden dabei helfen, ihre Fluggastrechte etwa bei verspäteten oder annullierten Flügen einzufordern."

Quelle
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

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Donnerstag, 10. Oktober 2019, 17:30

Wie sagt unser Reiseexperte so schön:" Der Beitrag lässt erkennen, dass wenig Praxiserfahrung besteht. Nach meiner einschlägigen Erfahrung aus einer Menge von mehreren tausend Verfahren gegen Fluggesellschaften kann ich berichten, dass Anspruchsanmeldungen per E-Mail häufig unbeachtet bleiben und im gerichtlichen Verfahren der Zugang von E-Mails bestritten wird. Leider ist es heute noch immer so, dass ein Absender den Zugang einer E-Mail nie beweisen kann. Der Versand von Zahlungsaufforderungen per Telefax oder Einwurf-Einschreiben bleibt leider notwendig."

Was ich auch durchaus nachvollziehen kann.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

3

Donnerstag, 10. Oktober 2019, 22:02

Zitat Dodo:
.....dass Anspruchsanmeldungen per E-Mail häufig unbeachtet bleiben und im gerichtlichen Verfahren der Zugang von E-Mails bestritten wird.
Leider ist es heute noch immer so, dass ein Absender den Zugang einer E-Mail nie beweisen kann. Der Versand von Zahlungsaufforderungen per Telefax oder Einwurf-Einschreiben bleibt leider notwendig."


Ist das nur für Flugbuchungen relevant?

Öger bzw. die Abwicklung von Ansprüchen / Zurich die KAERA AG verlangt:
Für den Upload über das Webformular benötigen Sie die folgenden Dokumente........

Wir bitten Sie, uns die Schadenmeldung über das folgende Webformular zu übermitteln, da dies den Bearbeitungsprozess beschleunigt. Lassen Sie sich gegebenenfalls von Ihrem Reisebüro, Verwandten oder Freunden bei der Eingabe Ihrer Informationen unterstützen.:
Zahme Vögel singen von Freiheit - wilde Vögel fliegen

4

Freitag, 11. Oktober 2019, 00:22

Soweit bekannt, gibt es nach Absenden des Webformulars eine Rückmeldung, welche den Eingang bestätigt.

Im Gegensatz zu den Forderungen an die Airlines.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

5

Freitag, 11. Oktober 2019, 06:35

Ja Jaguar, das betrifft nur die Entschädigungen gem. EU/VO, ergo Fluggastentschädigungen.
Bei Dir ist es ja via Webformular gefordert und kann so schneller bearbeitet werden. Hast alles genau richtig gemacht.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

6

Freitag, 11. Oktober 2019, 06:35

Kurze Erfahrung mit Condor:
2017 hatte unser Flug MUC - RHO ca. 10 h Verspätung - Bescheinigung haben wir entsprechend bekommen

- im Condor Portal das Formular ausgefüllt
- Bestätigung bekommen
- ca. nach einer Woche kam die Frage Gutschein über 500 EUR oder 400 überweisen

Damit alles ohne Probleme abgewickelt. Es geht also - keine Ahnung, ob das die Ausnahme war...

7

Freitag, 11. Oktober 2019, 06:53

Bei einigen Charterairlines geht es online sogar sehr gut, das ist auch keine Ausnahme.
Dort würde ich ebenso auf das Onlineformular zurückgreifen, wenn dann keine Reaktion erfolgt, kann man ja immer noch das Einwurfeinschreiben losschicken.

Einwurfeinschreiben darum, weil bei einem EINSCHREIBEN RÜCKSCHEIN die Frist bei bspw. Nichtannahme (z.B. bei Gepäckschäden/-verlust) nicht eingehalten werden
kann.
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8

Freitag, 11. Oktober 2019, 08:05

Über die App können online natürlich keine Ansprüche geltend gemacht werden. Sie bietet jedoch hilfreiche Informationen und Hinweise zu den Ansprüchen bei Verspätungen und Flugannullierungen bis hin zu Musterschreiben zur Geltendmachung von Ansprüchen.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

9

Freitag, 11. Oktober 2019, 09:54

Wie... bei Entwicklungskosten von 250.000 Euro gibt es nur Infos? :shocked: :batsch:
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Freitag, 11. Oktober 2019, 10:01

Keine Ahnung was die App gekostet hat. Ich hab sie, zum Glück, noch nicht benötigt und nur kurz angetestet. Angeblich soll es auch möglich sein ein Mailprogramm mit den erforderlichen Texten und Angaben zu starten. Ob Beschwerden per Email sinnvoll sind, darüber lässt sich streiten - ich persönlich würde auch doppelt fahren.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

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Samstag, 12. Oktober 2019, 06:39

Keine Ahnung was die App gekostet hat.


Liest du deine eigenen Verlinkungen gar nicht? :D :ironic:
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Samstag, 12. Oktober 2019, 10:37

Ja, steht eigentlich dick im verlinkten Beitrag :pfft:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

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Samstag, 12. Oktober 2019, 11:04

Ist für den Anwender ja eher zweitrangig. Wichtig ist eine Vorab-Einschätzung zum jeweiligen Flug, wo der Verspätungs- und Annullierungsgrund ersichtlich ist. Über die weitere Strategie, die Ausgleichszahlung zu erhalten, kann man verschiedene Wege zum Ziel einschlagen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Samstag, 12. Oktober 2019, 12:31

Cuate, wieder eine recht demokratisch gute Zusammenfassung des ganzen Threads :corräkt:
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