Zweifeln darfst du immer. Scheint mir aber mehr eine Empfindung zu sein, da die Quelle auch bei diesem veröffentlichten Urteil durchaus das Aktenzeichen genutzt hat. Allerdings über dem Text. Wie bei den meisten Veröffentlichungen, die ich stichprobenartig mal gemacht habe. Schau besser noch mal genau hin, denn die Behauptung - wie immer kein Aktenzeichen - dürfte schlichtweg falsch sein.
Der Beitrag wurde darüberhinaus von mir mit einem "?" versehen. Aber nicht, weil die Seite mir ominös erscheint, sondern lediglich, weil es sich um ein Urteil der 1. Instanz handelt und jedes Amtsgericht in Deutschland auch bei dem oder ähnlichem Sachverhalt durchaus anders entscheiden kann.