Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (3. März 2016, 18:25)
Habe ich Anspruch auf den nächstliegenden Zeitpunkt oder kann mir fluege.de einen Flug am Vormittag aufdrücken?
Muss ich Umbuchungsgebühren in Kauf nehmen?
Kann ich mir den nicht erbrachten Flug auch wahlweise erstatten lassen, wenn wir keine Einigung finden. Wenn ja, wer sagt mir wie hoch mein Anspruch ist?
Dort musste ich feststellen, dass auf dem Rückflug der Flug 18.05 Uhr auf der Teilstrecke Praslin - Mahe gestrichen wurde.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (6. März 2016, 22:47)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (6. März 2016, 23:01)
Solltest aber aufpassen, dass durch die Nichtnutzung eines Flugabschnitts nicht alle Flüge aus dem System genommen werden.