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1

Donnerstag, 16. Juli 2015, 14:31

Lufthansa: Wer die Airline häufig verklagt, wird nicht befördert

„All Ihre zukünftigen Versuche, mit den Fluggesellschaften unserer Gruppe zu reisen, werden unterbunden“

Vielflieger und Vielkläger, das geht eben nicht:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/ste…n/12064790.html

Der Kunde strengt gegen das Flugverbot ein Gerichtsverfahren in den USA an.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

2

Donnerstag, 16. Juli 2015, 14:36

Die LH wird ganz schön auf die Fresse fallen und seelischen Schadenersatz zahlen müssen auch in D würde ein Gericht das nicht akzeptieren - Stichwort Beförderungspflicht und Diskriminierungsverbot! :cool:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thorben-Hendrik« (16. Juli 2015, 14:38)


CharlyB

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3

Freitag, 17. Juli 2015, 11:48

Hausrecht steht über dem Eigeninteresse :pfft:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

Epprechtstein

unregistriert

4

Freitag, 17. Juli 2015, 11:49

Glaube ich in diesem Falle eher nicht!

CharlyB

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5

Freitag, 17. Juli 2015, 11:52

...kleiner Vergleich: ...ein Stammgast benimmt sich in deinem Lokal voll daneben das andere Gäste androhen nie wieder zu kommen , was machst du? :hschein:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

6

Freitag, 17. Juli 2015, 12:13

Mit "Hausrecht" ist bei einem Träger des öffentlichen Linienverkehrs nichts zu machen, der ja der Beförderungspflicht unterliegt. Bin mal gespannt, was es der LH kosten wird :pfft:

ps. Charly, der Vergleich hinkt gewaltig, da der Vielflieger nur seine Rechte erfolgreich durchsetzte.
Eine Airline kann aber einen Randalierer oder offentsichtlichen Betrunkenden den Flug verweigern,
da die Sicherheit der Paxe gefährdet ist.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (17. Juli 2015, 12:19)


7

Freitag, 17. Juli 2015, 12:22

Ich zitiere mal aus § 21 des Luftverkehrsgesetzes:

"Luftfahrtunternehmen, die Linienverkehr betreiben, sind außer im Falle der Unzumutbarkeit jedermann gegenüber verpflichtet, Beförderungsverträge abzuschließen und ihn im Rahmen des veröffentlichten Flugplanes zu befördern."

Ob das Verhalten des Passagiers als unzumutbar für die Lufthansa gilt, das werden wohl Gerichte entscheiden.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

CharlyB

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8

Freitag, 17. Juli 2015, 13:42

Bis lang war mir die Beförderungspflicht nur bekannt wenn der Beförderungsvertrag abgeschlossen war , insoweit das es eine Beförderungsverpflichtung für Stecken gibt entzieht sich meiner Kenntnis. :tüte:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »CharlyB« (17. Juli 2015, 13:44)


Thorben-Hendrik

unregistriert

9

Freitag, 17. Juli 2015, 14:02

Das dürfte an Deiner Kenntnis liegen.... :pfft:

Gleiches gilt auch für Einkaufszentren und Warenhäuser auch da kann das Hausrecht nur beschränkt ausgeübt werden, weil sie als öffentliche Orte gelten...und somit kann z.B. nach Diebstahl höchstens ein sehr eng befristetes Hausverbot erteilt werden, sonst wäre es Diskriminierung.

Es steht schon jetzt fest das die LH auch diesen Prozess wieder verliert und sich zudem noch lächerlich macht! :mööööööp:

Sternedieb

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10

Sonntag, 19. Juli 2015, 01:27

Angeblich liegt das Ganze hauptsächlich an der Swiss ....

Und dass es eine Beförderungspflicht dürfte LH und Co. klar sein ... was allerdings genau der Grund für eine Ablehnung dieses Passagiers ist - ist nicht public.

Ganz blöde werden die bei LH ja auch nicht sein ... :denk:

11

Sonntag, 19. Juli 2015, 01:37

Wenn wir hier schon die Antworten parat haben.....

...ist die LH wohl ganz blöde :woza:

Gehe völlig d'accord SD :ironic:
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Thorben-Hendrik

unregistriert

12

Sonntag, 19. Juli 2015, 10:55

Doch die LH ist blöde...das hat sie schon sehr oft bewiesen... :pfft: