Mit "Hausrecht" ist bei einem Träger des öffentlichen Linienverkehrs nichts zu machen, der ja der
Beförderungspflicht unterliegt. Bin mal gespannt, was es der LH kosten wird
ps. Charly, der Vergleich hinkt gewaltig, da der Vielflieger nur seine Rechte erfolgreich durchsetzte.
Eine Airline kann aber einen Randalierer oder offentsichtlichen Betrunkenden den Flug verweigern,
da die Sicherheit der Paxe gefährdet ist.