Viele Befürchtungen werden wohl wahr ....
leider liegen uns keine offiziellen Informationen über die Situation des Veranstalters Royal Holidays vor. Sobald uns ein offizielles Schreiben vorliegt werden wir Sie entsprechend informieren.
Ihr Kunden können Sie aber schon einmal wie folgt beraten:
Alle Kunden können sich derzeit mit:
• einer Kopie der Buchungs- bzw. Rechnungsbestätigung
• einem Originalsicherungsschein
• einer Kopie des Überweisungsbelegs / Kontoauszugs / bzw. der Quittung der Zahlung
• einer Forderungsmeldung mit Angabe der Forderung
direkt an die R+V Versicherung wenden.
Wieder ein kleiner aber feiner VA der die Grätsche macht.....