Im Moment sehe ich den nicht. Sollte man aber beachten und bei Buchung einer Pauschalreise auch die Anzahlung nicht vor Ausstellung bzw.Übergabe des Sicherungsscheins leisten. Im Fall des Falles zahlt sonst niemand.
Ausnahme ist nur erlaubt, wenn
- der Reiseveranstalter nur gelegentlich und außerhalb seiner gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstaltet,
- die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 Euro nicht übersteigt,
- der Reiseveranstalter eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.
Wenn mehr als zwei einzelne Leistungen (also nicht nur Flug, sondern z.B. Flug und Mietwagen oder Hotel) von einem Anbieter bezogen werden, kann man von einer Pauschalreise im Sinne des BGB ausgegangen werden. Macht Sinn, das vor der Buchung zu klären.