Der Deutsche Reisesicherungsfonds hat seinen Antragsfragebogen
veröffentlicht und zugleich die Bemessung von Entgelten und Sicherheiten
konkretisiert.
Grundlage für die Berechnung der Beitrittspflicht und der Entgelte
sind die Umsätze des Geschäftsjahres 2019/20.
Doch welche
Aussagekraft können die Umsätze dieses Geschäftsjahres haben, in dessen
Mitte im März 2020
der weltweite Reiseverkehr zum Erliegen kam?
M.M.n. taugen die Zahlen des Geschäftsjahres 2019/20 nicht. Dasselbe
dürfte für die Umsätze des Geschäftsjahres 2020/21 gelten, das durch
Lockdowns bis in den Frühling geprägt war und noch immer unter vielen
weltweiten Reiserestriktionen leidet.
Selbst 2018/19 wäre keine Messlatte, da das Vorkrisenvolumen wohl kein RVA erreicht.
https://drsf.reise/antragsstellung-fuer-reiseveranstalter/