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21

Mittwoch, 5. Oktober 2016, 23:17

Wobei in Bremen, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen Anhalt bereits Herbstferien eingeläutet wurden.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

22

Donnerstag, 6. Oktober 2016, 08:18

Es wird eine prozessuale Frage, denn den Nachweis, dass es sich um einen wilden Streik handelt, muss der VA führen. Diese Beweislast muss TUI erstmal darlegen können.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

WXYZ

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23

Donnerstag, 6. Oktober 2016, 09:47

Kann man eine Pseudo-Krankmeldung nachweisen ? Wenn ein Arzt eine Krankheit bestätigt hat ist man krank.......der weis das, der hat das schliesslich jahrelang studiert :ironic:
Nee, der Sachverhalt bei den "TUIfly-Krankmeldungen" (infiziert mit der gefährlichen TUIfly-air-berlin Grippe) ist etwas anders.

Der (unterstellte) Trick der TUIfly-Mitarbeiter besteht darin, sich nur für 1. oder 2. Tage krank zu melden. Ein ärztliches Attest muss erst ab dem 3 Tag (in Deutschland) vorlegt werden. Da ist man dann aber wieder zurück und gesund. Und wie es der Zufall will, erkranken dann wieder andere Mitarbeiter für einen oder maximal zwei Tage.

Ein Schelm der dabei Vorsatz unterstellt. :ironie:

Was diverse TUIfly-Mitarbeiter dort anstellen, ist mehr als eine Frechheit. Hoffentlich geht das "TUIfly Human Resource Management" mit allen nur möglichen Konsequenzen gegen diese Mitarbeiter vor, was allerdings bei der angewendeten Methodik der Mitarbeiter nicht ganz einfach sein wird.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (6. Oktober 2016, 09:56)


Fitschi

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24

Donnerstag, 6. Oktober 2016, 10:49

Das mit den 1-2 Tage krankfeiern ohne Arztbesuch gilt generell ?
In Ö ist es so , das es auf den Arbeitgeber ankommt, größere Firmen haben dieses Regelung in den Betriebsvereinbarungen, die meisten Arbeitgeber verlangen jedoch ab dem 1 Tag eine Krankmeldung.
Es gibt allerdings Hausärzte , welche die Krankmeldung eher locker vergeben :ironic:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

25

Donnerstag, 6. Oktober 2016, 10:53

Rechtslage:

Der Arbeitnehmer braucht eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer nach § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG in der Regel erst bei einer Arbeitsunfähigkeitsdauer von mehr als drei Kalendertagen zu erbringen. Allerdings ist der Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG berechtigt, die ärztliche Bescheinigung schon früher zu verlangen. Hierzu benötigt er weder eine Begründung noch müssen konkrete Verdachtsmomente auf Vortäuschung einer Krankheit vorliegen (BAG v. 14.11.2012 - 5 AZR 886/11). Das Verlangen des Arbeitgebers nach der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wird lediglich durch die allgemeinen Rechtsgrundsätze beschränkt. So darf das Verlangen nicht schikanös oder willkürlich sein und auch nicht gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz oder das Diskriminierungsverbot verstoßen.


Quelle
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »revealmap« (6. Oktober 2016, 10:56)


WXYZ

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26

Donnerstag, 6. Oktober 2016, 11:06

@Fitschi


Thema Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (umgangsprachlich unter Medizinern und Arbeitnehmern als AU bezeichnet.)


Der Gesetzgeber sagt in Deutschland, dass das "ärztliche Attest spätestens an dem Arbeitstag vorliegen muss, der auf den dritten Arbeitsunfähigkeitstag folgt". Wobei die Meldung über die die Arbeitsunfähigkeit wegen einer Erkrankung unverzüglich zu erfolgen hat. Allerdings kann der Arbeitgeber auch nach freiem Ermessen eine frühere Vorlage verlangen. Das muss aber vorher vereinbart werden. Tut er das nicht, gilt die Regelung (siehe oben) des Gesetzgebers.

Geübte Praxis ist daher in Deutschland die "3 Tagesfrist der AU". Ist der Arbeitnehmer allerdings häufig für 1 oder 2 Tage AU, trifft man dann als Arbeitgeber besser eine Vereinbarung mit einer früheren Vorlage. Wird diese missachtet, greift man zur Abmahnung und der Weg für eine Kündigung ist dann relativ einfach.

Sorry "revealmap", hat sich überschnitten.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (6. Oktober 2016, 11:08)


WXYZ

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27

Donnerstag, 6. Oktober 2016, 11:24

@Fitschi

Dass manche Ärzte - wie Du es bezeichnest - eher locker eine AU ausstellen, ist relativ. Es gibt natürlich auch "Krankheiten", wo der Schmerzzustand des Patienten durch den Mediziner nicht zweifelsfrei ermittelt oder nachgewiesen werden kann.

Beispiel:

Gerne wird da auf die sehr beliebte "Sehnenscheiden-Entzündung" am Handgelenk zurück gegriffen. Ob der Patient wirklich heftige Schmerzen hat (so wie er sie bejammert) kann der Arzt nicht zweifelsfrei diagnostizieren. Ergo stellt er zur eigenen Absicherung eine AU aus.

Zudem ist nicht jedes Krankheitsbild sofort zweifelsfrei einzuordnen und erfordert u.U. weitere Untersuchungen (z.B. Blutbild). Bis diese Ergebnisse vorliegen, stellte der Arzt dann prophylaktisch zunächst eine AU aus. Ob immer angebracht oder nicht, darüber kann man kontrovers diskutieren und ist auch abhängig von der Tätigkeit, die der Patient ausübt.

Die Radiomoderatorin kann mit einer Sehnenscheiden-Entzündung arbeiten, die Flugbegleiterin sicherlich nicht. :ironic: :denk:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (6. Oktober 2016, 11:26)


Fitschi

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28

Donnerstag, 6. Oktober 2016, 11:38

Eine Sehnenscheidenentzündung tritt aber selten von einer Sekunde zur anderen auf :ironic: möglicherweise ist den armen Mitarbeitern plötzlich übel geworden...schlechte Luft im Flugzeug.....
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Sina

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29

Donnerstag, 6. Oktober 2016, 13:19

Die Situation ist für TUIfly und TUI ziemlich problematisch. Wie soll der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern nachweisen, dass sie "blau machen"? Und wenn "Krankheiten" heruntergespielt werden - was ist, wenn dann in der Luft was passiert? Momentan steht TUIfly und damit auch die betroffenen Veranstalter mit dem Rücken zur Wand und bekommen SEHR deutlich zu spüren, wie sehr sie auf ihre Mitarbeiter angewiesen sind. Leider wird das auf dem Rücken der Gäste ausgetragen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

30

Donnerstag, 6. Oktober 2016, 14:06

Für ironische /satirische Anmerkungen und Kommentare dazu gibt es im Forum genügend Laberthreads. Bitte hier beim Thema bleiben. :danke:
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

31

Sonntag, 9. Oktober 2016, 14:46

TUI kündigt massenhaft Pauschalreisen...

TUI kündigt heute massenweisen Pauschalflugreisen. Sie beruft sich auf höhere Gewalt bzw. auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände wegen fehlender Ersatzcrews bei dem vorliegenden "wilden Streik" durch Krankmeldungen.

...

Diese Schreiben der Kündigungen werden nicht nur an die RB gesendet, sondern auch den Wartenden an den Flughäfen ausgehändigt....
at DODO:
Wo steht das bzgl. "unvermeidbare außergewöhnliche Umstände"??? In dem Beispiel-Wisch weiter unten (05.10.) kann ich diesbezgl. nichts erkennen... ?(

Fitschi

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32

Sonntag, 9. Oktober 2016, 15:48

Dodo schreibt ja auch nicht das es auf dem Wisch steht, sondern das sich Tui darauf beruft....das ist nicht ganz das Selbe :ironic:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

33

Montag, 10. Oktober 2016, 16:02

Richtig Fitschi, die TUI hätte es gerne so :ironic:
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