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Retired

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  • »Retired« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 27. April 2015, 11:37

Reiseveranstalter, Vermittler und das Rechtsverhältnis zum Kunden..

Guten Tag..
auf meinem langen Weg durchs Netz bin ich nunmehr auch bei den Amigos aufgeschlagen. Grund für den Beitritt zu einem Reiseforum ist natürlich meine Reiselust und die Tatsache, dass ich nach meiner Pensionierung noch mehr die Welt erkunden will.

Würde hier gern mal mein o.a. Thema mit anderen Interesseten diskutieren.
In letzter Zeit stoße ich bei Pauschal Buchungen auf das Problem, dass die 'Zuständigkeiten' Veranstalter <-> Vermittler ständig hin und hergeschoben werden.
Eine bewusste Irreführung liegt meiner Meinung nach bereits vor, wenn Veranstalter und Vermittler unterschiedslos auf einer Website firmieren, bei genauerem Hinsehen aber zwei selbstständige Firmen sind.
Mir ist das bisher bei 5vorFlug und sogar bei TUI aufgefallen!
Bucht man (und meint direkt beim Veranstalter einer Pauschalreise auf dessen Website) so landet man trotzdem nur wieder bei einem 'Reisebüro' eben gleichen Namens.
Dies hat natürlich Auswirkungen auf eventuelle Reklamationen, wo man Ansprüche an den Vermittler, also das Reisebüro richten und hoffen muss, dass dieses ggü dem Veranstalter auch tätig wird.
Ich habe den Verdacht, dass diese Rechtskonstruktionen bewusst gewählt werden, um Reklamationen zu erschweren.

Im September hatte ich bei Ebookers meiner Meinung nach eine Pauschalreise (eine Buchungsnummer für Flug und Unterkunft..) in die Karibik gebucht und bin dann plötzlich in den Air France Streik geraten. Obwohl AF mich direkt mit Informationen über den Streik per SMS und E-Mail 'versorgte', lehnte die AF Hotline es am am Telefon ab, Service zu leisten. Ansprechpartner wäre das Reiseportal Ebookers.
Die, natürlich mit der branchenüblichen schlechten Erreichbarkeit, wurden zwar tätig, aber natürlich nur widerwillig (Bereitstellung eines Ersatzfluges). Zugleich wiesen sie aber daraufhin, dass das gebuchte Hotel 'verloren' wäre, da dieses für Streiks nicht haftbar wäre.
Ich frage mich daher, was ich eigentlich gebucht habe. Eine Pauschalreise oder 2 Einzelarrangments.
Zwischenzeitlich habe ich mich mit AF auf 2 Gutscheine a 600 Euro geeinigt.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen..?

2

Montag, 27. April 2015, 16:00

'Wobei 2 Einzelvorgänge (Flug + Hotel) unter einer Buchungsnummer, zumindest in Deutschland und aus meiner Ansicht zweifelsfrei eine Pauschalreise, im Gesetzestext "Reise" genannt, darstellen.

Siehe beispielsweise hier unter "Vertragstyp A"

Allerdings, diese internationalen Konstellationen lassen einen dann wieder daran und im Kampf mit Telefonhotlines an deren Zuständigkeit zweifeln.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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3

Montag, 27. April 2015, 19:27

Danke für den Link.. sieht sehr ergiebig aus.. :ironic: