Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hobbit« (29. November 2013, 17:14)
Ich wusste nicht das es keine Pauschalreise ist, hatte ja den Sicherungsschein
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (29. November 2013, 18:01)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (29. November 2013, 18:13)
Hast Du evt. in Deiner Nähe türkeispezifische Reisebüros ? Vielleicht hast Du dort Glück,
selbst im Archiv der GIATA kann ich den Katalog nicht mehr aufrufen, schade...
Abgesehen davon wird der Anbieter von Ferienimmobilien, der lediglich eine einzelne Reiseleistung - die Vermietung der Ferienimmobilie - erbringt, wie ein Reiseveranstalter behandelt, wenn sein Auftreten dem eines Reiseveranstalters entspricht. Dies ist dann der Fall, wenn Ferienhäuser oder Wohnungen aus dem Katalog ohne Nennung der Namen der Eigentümer der Häuser angeboten werden und die Zahlung an den Veranstalter zu erfolgen hat.
Dein Anwalt soll sich mal den §§ 651 a, k BGB etwas verinnerlichen.