Ein paar Urteile liegen schon dazwischen. Beispielsweise das gegen TUI vom AG Hannover mit dem Az. 545 C 1384/09 aus dem Jahre 2010, was mittlerweile rechtskräftig ist und worüber
hier die TAZ berichtet.
RAin Dworschak( die den Prozess gewann) warnt vor irreführender Beratung anderer Betroffener im Internet. In den meisten Fällen handelt es sich um einen Irrtum, der den Reiseanbieter nicht zu einer Anfechtung berechtigt, da der Irrtum im Verantwortungsbereich des Reiseanbieters auftritt, denn tatsächlich liegt nicht der typische "Vertipp-" Fehler/Irrtum vor, der unserer Ansicht nach nicht zu Lasten des Urlaubers zu einer Nichtdurchführung oder Verteuerung der Reise führen darf.
Quelle: die-rechtsanwaelte.eu