Eine 53-Jährige Frau wollte einen Flug nach Porto buchen und bekam eine Bestätigung für Bordeaux in Frankreich.
Daraufhin legte die Frau Widerspruch gegen die Lastschrift ein und lies das Reisedatum verstreichen. Daraufhin zog der Reiseveranstalter (L'Tur) vor Gericht und gewann: Denn laut Gericht gilt, dass der Erklärende für seine Aussprache verantwortlich ist, bzw. dass der Mitarbeiter ihn richtig versteht.
Um was ging es im Detail?
Eine Sächsin sprach Bordo und meinte Porto.
Geurteilt hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (Az.: 12 C 3263/11).
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.
Da ist nur die Frage, bekommt man bei telefonischer Buchung nicht eine Mail oder Fax zur Bestätigung? Ich kann mir kaum vorstellen, dass man da nichts mehr berichtigen hätte können ...
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.