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Sternedieb

Master Amigo

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1

Sonntag, 16. September 2012, 21:34

Falsches Flugziel wegen der Sprache

Man merke - Porto ist nicht Bordeaux

Wie kann es dazu kommen? Und wer bekommt recht?

Eine 53-Jährige Frau wollte einen Flug nach Porto buchen und bekam eine Bestätigung für Bordeaux in Frankreich.

Daraufhin legte die Frau Widerspruch gegen die Lastschrift ein und lies das Reisedatum verstreichen. Daraufhin zog der Reiseveranstalter (L'Tur) vor Gericht und gewann: Denn laut Gericht gilt, dass der Erklärende für seine Aussprache verantwortlich ist, bzw. dass der Mitarbeiter ihn richtig versteht.

Um was ging es im Detail?

Eine Sächsin sprach Bordo und meinte Porto.

Geurteilt hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (Az.: 12 C 3263/11).
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Omira

Die Travelamigos Bilderfee

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2

Sonntag, 16. September 2012, 21:46

ähm.... klick :hschein:
Nicht derjenige ist stark, dessen Eitelkeit Schmeichler und Dummköpfe unterstützen.
J. Čapek

3

Sonntag, 16. September 2012, 21:53

Da sieht man mal wieder, wie ungerecht so ein Gerichtsstand sein kann
und wie Sachsen in der Fremde behandelt werden. :mecker:

Mit Hochdeutsch wär das nicht passiert :D
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Sternedieb

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4

Sonntag, 16. September 2012, 21:58

ähm...


Jo - schon gehört... :ironic:

Aber hier passt das ganz gut, denn mit der Fliegerei hat das nur am Rande was zu tun. :ironic:
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

LaMujer

Master Amigo

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5

Montag, 17. September 2012, 09:57

Da ist nur die Frage, bekommt man bei telefonischer Buchung nicht eine Mail oder Fax zur Bestätigung? :denk: Ich kann mir kaum vorstellen, dass man da nichts mehr berichtigen hätte können ...
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

6

Montag, 17. September 2012, 09:58

Bei Airlines sind ja Buchungen in manchen Buchungsklassen nicht änderbar. Selbst Namensänderungen kommen da einer Neubuchung gleich.
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LaMujer

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7

Montag, 17. September 2012, 10:16

Tja, da bleibt eben doch die Einsicht Geschäftssprache Hochteutsch! :ironic:
Danke für die Info.
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

8

Dienstag, 18. September 2012, 09:57

Da fühlt man sich gleich wieder an den Sketch "Baguetteboden" erinnert.