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Freitag, 5. Dezember 2008, 14:45

Info: Unfall im Dunkeln: Reiseleiter kann Mitschuld tragen

Ein Reiseleiter darf Teilnehmer einer Exkursion nicht nachts im Dunkeln alleine durch unbekanntes Gelände laufen lassen. Hält er sich nicht an diese Regel und kommt es dabei zu einem Unfall, so haftet der Reiseveranstalter.

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschieden ( Az.: 16 U 3/08 ), berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden herausgegebene Fachzeitschrift «ReiseRecht aktuell».

Im verhandelten Fall hatte die Klägerin eine Safari-Reise mit Übernachtung in einem Camp am Krüger-Nationalpark in Südafrika gebucht. Auf dem Weg zum Treffpunkt einer Exkursion mit Wildhütern stürzte sie im Dunkeln und verletzte sich. Der Reiseleiter hatte den Weg zwar beschrieben, es aber abgelehnt, die Gäste zu begleiten. Die Frau konnte an der weiteren Reise nur eingeschränkt teilnehmen. Ärzte in Deutschland diagnostizierten einen Bruch des Schultergelenks. >>>Quelle und weiterlesen<<<

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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Montag, 8. Dezember 2008, 14:07

Nun ja...schauen, wo man hintritt, sollte man schon. Auch und gerade in unbekanntem Gelände.

In vorliegendem Fall hat der Reiseleiter allerdings m. E. nicht korrekt gehandelt. Die Bodenbeschaffenheit im Krüger - Nationalpark ist schließlich noch mit ganz anderen Tücken ausgestattet als z. B. eine dunkle Hotellobby, er hätte die Gruppe in jedem Fall bis zum Ende begleiten müssen.

Ich vermute allerdings, daß die Dame wahrscheinlich auch gestürzt wäre, wenn der Reiseleiter die Gruppe begleitet hätte. :mööööööp:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)