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Freitag, 22. Juni 2012, 22:49

LG Frankfurt Az. 2-24 S 66/11: Zimmer zu klein? Veranstalter muß nachbessern

Nicht immer sind die Hotelbeschreibungen so klar wie im zugrundeliegenden Fall:

Laut Reisekatalog sollte das Deluxe-Hotelzimmer für 4 Personen inkl. Bad und Terrasse über 48 Quadratmeter verfügen. Vor Ort wurde jedoch unter gleichen Voraussetzungen nur ein Zimmer von insgesamt 32 Quadratmetern vorgefunden.

Nach Reklamation über den Reiseleiter sah sich der Veranstalter nicht in der Lage, nach Fristsetzung für Abhilfe zu sorgen. Durch den vom Gericht anerkannten Mangel wegen der um ein Drittel geringeren Fläche des Zimmers hätte den Kunden auch der kostenfreie Umzug in ein Zimmer einer höheren Kategorie zugestanden.

Zudem waren die Gäste berechtigt, wegen des erfolglosen Abhilfeverlangens selbst eine größere Unterkunft zu buchen und die dadurch entstandenen Kosten dem Reiseveranstalter in Rechnung zu stellen.

Das Urteil im Detail: http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bib…x.html?id=15379
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Montag, 25. Juni 2012, 23:10

48 Quadratmeter verfügen. Vor Ort wurde jedoch unter gleichen Voraussetzungen nur ein Zimmer von insgesamt 32 Quadratmetern


Zwischen 48 Quadratmetern und 32 Quadratmetern liegen natürlich auch Welten. War bei der "Verhandlung" jemand vor Ort und hat das kontrolliert?

3

Montag, 25. Juni 2012, 23:14

Wie, Du fährst in Urlaub und hast kein elektronisches Maßband dabei? :ironic:

Ansonsten - vermute ich - wird die Reiseleitung ohnehin über die fehlenden Quadratmeter im Bilde gewesen sein. Vielleicht war es auch nur ein Ausweichzimmer und es gab durchaus noch andere mit der gebuchten Größe - die aber belegt waren. Aber jetzt spekulieren wir. Das Gericht hat die Punkte jedenfalls anerkannt.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Montag, 2. Juli 2012, 20:10

Wie, Du fährst in Urlaub und hast kein elektronisches Maßband dabei?






Das gibt es bestimmt auch. :batsch:

5

Montag, 2. Juli 2012, 20:32

Wie, Du fährst in Urlaub und hast kein elektronisches Maßband dabei? :ironic:

Ein Gutachter reicht aber auch. :ironic:

6

Donnerstag, 19. Juli 2012, 21:31

Die Anreise für einen Gutachter und seinem Honorar ist aber teurer denn alles sonstige.

7

Donnerstag, 19. Juli 2012, 21:48

:Nope:

Meiner macht das umsonst. :ironic:

8

Donnerstag, 19. Juli 2012, 22:37

Man braucht weder einen Gutachter, noch ein elektronisches Maßband.
Wie man der Entscheidung entnehmen kann, hat der Urlauber vor Ort reklamiert und um Abhilfe gebeten. Das - und eine Bestätigung der Beschwerdeführung - reicht dann vor Gericht vollkommen aus als Nachweis. Aus diesem Grunde ist diese Vorgehensweise ja auch obligatorisch.
Wie @cuate bereits sagte: Die Reiseleitung war informiert, hat offenbar die Abweichung nicht bestritten und somit war der Veranstalter im Obligo.
:ironic:

Wichtig bei solchen Beschwerden ist immer, dass man an Ort und Stelle die Möglichkeit der Nachbesserung einräumt, sich also umgehend an den Reisleiter oder kompetentes Hotelpersonal wendet und seine Probleme vorträgt. Zudem sollte man sich schriftlich bestätigen lassen, dass und was man reklamiert hat. Dabei sind Mängel substantiiert zu beschreiben - wie hier im Falle des Zimmers. Ein "das Zimmer war zu klein" reicht nicht aus, die Abweichung muss beziffert sein. Gleiches gilt für z.B. "unzumutbares Essen", "miserable Einrichtung" etc.
Fotografien können die Argumentation unterstützen.

Für die meisten Minderungen sind dies Voraussetzungen für die Erlangung von evtl. Erstattungen - seien es nun reine Reisepreisminderungen oder - wie in diesem Fall - gar die Kostenübernahme für eine auf eigene Faust geschaffene Abhilfe.

Ich finde die Entscheidung des klagenden Paares dennoch mutig; üblicherweise werden bestimmte Minderungssätze zuerkannt, nicht unbedingt jedoch die tatsächlichen Kosten, die man mit einer eigenmächtigen Alternativbuchung verursacht.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

9

Donnerstag, 19. Juli 2012, 22:46

Man braucht weder einen Gutachter,

:shock:

:denk:

Ich weiß nicht, so alleine möchte ich aber auch nicht verreisen....

10

Donnerstag, 19. Juli 2012, 23:00

@angie
DAS hatte ich aus Deinem Beitrag durchaus "erlesen" ... :mööööööp:
Der Hinweis war eher für die Foris gedacht, die nicht so privilegiert sind wie Du.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D