BGH: Reiseveranstalter haftet, wenn Kunde wegen Zug Flug verpasst
Verpasst ein Reisender wegen eines verspäteten Zugs seinen Flug, muss der Reiseveranstalter dafür einstehen, wenn die Anreise Teil der Pauschalreise ist.
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: Xa ZR 46/10).