Anmelden oder registrieren!

Sternedieb

Master Amigo

  • »Sternedieb« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 45 243

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

  • Nachricht senden

1

Montag, 9. Februar 2009, 11:26

Das Meer muss blau sein!

Wie die die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet kann ein Pauschalurlauber Geld von seinem Veranstalter zurückfordern, wenn im Katalog Fotos von blauem Wasser abgebildet ist, das Wasser jedoch in der Realität braun und trübe ist. Dies urteilte das Amtsgericht Köln (Az.: 134 C 419/07)

Das Gericht meinte zum Urteil: Ein Veranstalter könne zwar die Qualität des Meerwassers nicht beeinflussen, aber wenn er im Katalog Fotos von blauem Wasser zeigt - liegt ein Reisemangel vor.Die Kläger erhielten im konkreten Fall für jeden betroffenen Tag 15 Prozent ihres Reisepreises zurück. Es ging hierbei um ein Hotel in der Dominikanischen Republik.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Fitschi

Master Amigo

Beiträge: 34 373

Wohnort: hier halt

Beruf: Haussklave

  • Nachricht senden

2

Montag, 9. Februar 2009, 11:56

Das find ich gut, vielleicht werden die Veranstalter damit zu mehr Ehrlichkeit erzogen , in einigen Katalogen sind Strandbilder drinnen ,die sind sicherlich 15 Jahre alt.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

3

Dienstag, 10. Februar 2009, 11:10

Ich begrüße dieses fortschrittliche Urteil sehr. Ein blaues Meer auf Fotos im Prospekt bedeutet eine zugesicherte Eigenschaft des Urlaubsortes. Wenn diese Eigenschaft entfällt, ist Schadensersatz fällig. Leider urteilen nicht alle Richter so. Urteile im Reiserecht sind immer auf den individuellen Fall zugeschnitten, haben keine Grundsatzwirkung.

4

Dienstag, 10. Februar 2009, 12:45

Urteile im Reiserecht sind immer auf den individuellen Fall zugeschnitten, haben keine Grundsatzwirkung.


Und das ist auch gut so. Ich glaube, dass in dem aktuellen Fall besondere Umstände zu diesem Urteil geführt haben. Wenn ich in der Regenzeit in die Tropen fahre, und dann ist das Meer braun und trübe (weil aufgewühlt), oder der Strand tlw. weggespült, dann hab ich sicherlich keinen generellen Anspruch auf Minderung des Reisepreises.

Auf den Katalog-Fotos ist auch der Himmel blau, bin schon gespannt wann es diesbezüglich die ersten Urteile auf Minderung des Reisepreises gibt.

tequila

Mexiko Amigo

Beiträge: 8 371

Wohnort: Wolkenkuckucksheim

Beruf: ja

  • Nachricht senden

5

Dienstag, 10. Februar 2009, 12:52

Stelle mir gerade vor wie vom Meer zurückgespülte Fäkalien wieder ans Ufer kommen und das Meer braun färben. :shocked:

Das erinnert mich an eine Fahrt mit dem Tretboot in der Bucht von San Augustin Ibiza. Im Wasser kamen uns Köttel entgegen die dann Richtung Ufer nur noch Fasern waren. :dünnpfiff: Ein Hai hätte uns auch nicht schneller wieder an Land gebracht. :shock:

Fitschi

Master Amigo

Beiträge: 34 373

Wohnort: hier halt

Beruf: Haussklave

  • Nachricht senden

6

Dienstag, 10. Februar 2009, 13:02

Iiiiih, keine Details bitte :übel:

Aber das passt schon, :ironie: wenn ich blaues Meer, blauen Himmel und 2 Liegestühle am kilometerlangen Strand gebucht hab , dann will ich kein braune Meer, keine schwarzen Wolken und keine 5 Liegestühle :D

Spaß ohne, man kann alles übertreiben, aber wenn ich mir manche der Strandbilder anschaue , da glaubt man eine Idylle zu buchen und findet sich unvermutet in Lignano wieder :patschi:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)