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superfx

Master Amigo

  • »superfx« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 8 710

Wohnort: irgendwo

Beruf: habe ich auch

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1

Dienstag, 13. September 2011, 20:59

Recht auf Umbuchung bei falscher Katalogbeschreibung?

...sofern ein hotel die im katalog beschriebene leistung eines reiseveranstalters nicht einhalten kann.

speziell: sommerkatalogbeschreibung öger: schirme, liegen und badetücher stehen an pool und strand kostenlos zur verfügung.

nahezu alle berichte auf diversen portal berichten von überbuchung, mitnutzung des nachbarhotel und einer völligen liegenbelegung ab ca. 8.00 - 8.30 uhr.

laut hotelaussage ist das hote bis november ausge- und überbucht. unser reisezeitraum ist oktober.


was können wir unternehmen ?(


Headline geändert
Edity by Amigo
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

2

Dienstag, 13. September 2011, 21:03

hallo - na das hört sich ja schon mal nicht so dolle an - aber ob man da was machen kann ? weil kein Hotel garantiert jedem Gast ein Liege und einen Schirm oder änliches - aber nachfragen im Reisebüro weil du von Überbuchungen gehört hast -kostet ja nichts - die werden sicherlich an den Veranstalter gehen und ggf fragen die bei den Agenutern vor Ort nach - am im Zweifel ist vorher kaum was zu machen - wenn nur auf große Kulanz des Veranstalters
Et kütt wie et kütt

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

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3

Dienstag, 13. September 2011, 21:12

Hallo superfx,

ich weiß ja, daß Euer Hotel das Sherwood Dreams ist. Es gibt am Pool und Strand definitiv kostenlose Liegen und Schirme bzw. Sonnendächer. Sogar so viele, daß manch einer sich beschwert, daß sie viel zu eng stehen würden. Klar, wenn man mehr Liegen als Gästebetten in den Pool- und Strandbereich presst, um es nur ja jedem recht zu machen. Ich habe noch nie ein Hotel mit so vielen Liegen pro Zimmer gesehen. Nicht in der Türkei und auch in keinem anderen Land. Kostenlose Poolhandtücher zum Ausleihen gibt es auch. Wegen der Reserviererei der Liegen (Welcome to germany :Jippiiiiieeee: ) gibt es meines Wissens bislang noch kein Gerichtsurteil, welches eine gebührenfreie Umbuchung oder Stornierung rechtfertigen würde. Das ist ein von den Gästen hausgemachtes Problem :sorry:

Gäste aus dem Nachbarhotel: Bitte nicht schon wieder :gähn: . Nochmal: Ein Sensimar Belek - Gast wird sich angesichts der riesigen Poollandschaft des Sensimars nur selten und in Ausnahmefällen ins Sherwood verirren, um ausgerechnet dort flächendeckend Liegen zu blockieren. Und selbst wenn. Hand aufs Herz (ich frage Dich nach Deiner Rückkehr noch mal): Wie wahrscheinlich ist es, daß sich Paare aus dem Sherwood in den Poolbereich des Sensimar schleichen (wo es ihnen dann irgendwie doch zu ruhig und zu langweilig ist) und wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß Sensimar - Paare, die genau diese Ruhe und "Langeweile" wollen, ausgerechnet den Hardcore - Familienpool im Sherwood stürmen ?(

Macht Euch nicht verrückt, sondern das Beste aus Eurem Urlaub. Wenn die Bauchschmerzen allzu groß sind: Die Umbuchungsgebühren und -fristen stehen in den AGBs Eures Reiseveranstalters. Bis 30 Tage vor Reiseantritt ist eine Umbuchung meist gegen vergleichsweise geringe Gebühr, allerdings zum aktuellen Katalogpreis möglich. Alles, was kurzfristiger erfolgt, bedeutet: Gebührenpflichtiges Storno und Neubuchung.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)