Hallo,
folgender Fall angenommen:
Am 06.09. wollten zwei Urlauber ihren Rückflug von Alghero/ Sardinien
nach Memmingen antreten. Dieser Flug sollte um 6:30 starten. Nach ganz
normalem einchecken kam plötzlich auf den Monitoren die Meldung, dass
der Flug gecancelt sei. Es stellte sich später heraus, dass ab 10:00 ein
Generalstreik in ganz Italien geplant, und dann auch durchgeführt
wurde. Die beiden Reisenden stellten sich an den Informationsschalter
an, als sie nach Stunden endlich an die Reihe kamen, wurde ihnen
lediglich noch eine Umbuchung des Fluges auf den 13.September angeboten,
alles andere sei schon ausgebucht gewesen. Für die beiden indiskutabel,
da einer der beiden am 8. September dringend auf der Arbeit erscheinen
musste. Es blieb ihnen also nichts anderes übrig, als über eine andere
Fluggesellschaft einen Flug zu buchen, hier waren noch Plätze für den
07.September nach München frei.
Meine Frage nun: haben die beiden eine Möglichkeit, den Betrag für die
neu gebuchten Flüge, Taxikosten, etc, der Wagen der beiden stand ja auch
noch in Memmingen, und musste abgeholt werden.., bei der
Fluggesellschaft einzuklagen? Ich weiß, bei Streik eigentlich nicht möglich, die Sache ist aber, dass rein theoretisch der gebuchte
Flieger noch nach Memmingen hätte starten können (Streik ja erst ab
10:00), die Fluggesellschaft hat aber entschieden, da die Maschine nicht
mehr zurückfliegen kann (in den Streik), diesen Flug zu streichen. Gibt
es Möglichkeiten, oder müssen die beiden die Kosten selber tragen?