Auch
Top hotel hat über das Urteil berichtet.
Das OLG vertritt die Ansicht, daß Hotels falschen oder geschäftsschädigenden Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert sein, da sie die Löschung der Bewertungen verlangen und ggf. auch gerichtlich durchsetzen können.
Ist jetzt nur die Frage - wo ist da die Grenze? Natürlich schildert ein Bewerter seine subjektive Meinung und sein eigenes Empfinden. Aber wie will ein Hotel im Zweifelsfall beweisen, daß manche Dinge nicht stimmen?
Muss ein Hotel jetzt hergehen und jeden Tag z. B. die Wurstsorten auf dem Buffet mit Datum fotografieren und archivieren, um für den Fall, daß jemand behauptet, es hätte nur eine Sorte Wurst und zwar täglich dieselbe gegeben, das Gegenteil beweisen zu können?